Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.

Mai 2004

 

 

 

Sexuelle Handlungen an und mit Tieren

 

 

Tierärzte werden, wenn auch selten, mit den Folgen sexueller Handlungen an Tieren konfrontiert. Die Mehrzahl der Fälle bleibt jedoch verborgen.

 

Seit 1969 stellen sexuelle Handlungen an und mit Tieren keinen Straftatbestand dar. Lediglich als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sind sie zu ahnden. Dazu ist jedoch der Nachweis erforderlich, dass einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden (§ 17). Dieser Nachweis ist äußerst schwierig zu führen, da diese Handlungen in der Regel nicht unter Zeugen ausgeübt werden und klinische Befunde nicht erhoben werden. Besonders schwierig gestaltet sich der Nachweis der psychischen Schädigung. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in der Mehrzahl der Fälle damit Verletzungen sowie eine körperliche und psychische Beeinträchtigung verbunden ist.

 

Sexuelle Handlungen an oder mit Tieren verletzen die Würde der Tiere, da deren Abhängigkeit missbraucht wird und sie zu Objekten für abartige Manipulationen degradiert werden, die noch dazu in der Regel mit Zwang und Schmerzen verbunden sind.

 

Durch die Veröffentlichung von Anleitungen zu derartigen Handlungen im Internet wird die Verbreitung dieser Praktiken unterstützt, wobei auch sog. einvernehmlicher Sex mit Tieren propagiert wird. Darüber hinaus besteht eine erhebliche Sozialschädlichkeit, die daraus resultiert, dass überwiegend Tiere aus fremden Haltungen herangezogen werden und eine Beziehung zwischen sexuellen Übergriffen auf Tiere und auf Menschen festgestellt wurde. Die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen kann nachhaltig geschädigt werden.

 

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. fordert deshalb, dass jegliche Form sexueller Handlungen an und mit Tieren unter Strafe gestellt wird. Dies sollte im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes in absehbarer Zeit erfolgen.

 

 

 

 

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