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Stellungnahmen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN unterstützen Überlegungen zu einer
Gesetzesänderung, die zum Thema Sodomie neuerdings unter dem
Gesichtspunkt des Tierschutzes angestellt werden.
Die grundsätzliche Sanktionslosigkeit derartigen Verhaltens ist auch im
Hinblick auf sonstige strafrechtliche Regelungen nicht einzusehen.
Praktisch werden wenige Fälle bekannt, die Dunkelziffer wie bei allen
Sexualdelikten und insbesondere Missbrauchsfällen dürfte jedoch hoch sein.
In der gegenwärtigen Rechtslage sind Verurteilungen nur beim Nachweis
erheblicher Schmerzzüfügungen möglich, der schwierig zu führen ist. Es
ist aber unlogisch, wenn die Verbreitung von Medien verboten ist, die
sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren darstellen, die Durchführung
der Handlung aber straffrei ist.
Im Zusammenhang mit einer unseres Erachtens nach notwendigen
Novellierung des Tierschutzgesetzes muss auch diese Strafrechtslücke
dringend geschlossen werden.
Undine Kurth
Mitglied des Deutschen
Bundestages
Tierschutzpolitische Sprecherin
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mail
25.08.05
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