Stellungnahmen
Dr. Madeleine Martin,
Landestierschutzbeauftragte, Hessen: Zur Notwendigkeit, das
Tierschutzgesetz durch ein Verbot sexueller Handlungen am Tier zu ergänzen Die Zahl sexueller Handlungen
an Tieren ist in den letzten Jahren gestiegen. Davon zeugen zum einen die zur
amtlichen Kenntnis gelangten Fälle und zum anderen insbesondere die
entsprechenden Internetforen. Sexuelle Handlungen an Tieren sind mit einem
hohen Verletzungsrisiko für das Tier verbunden und berühren die Würde des
Mitgeschöpfes „Tier“. Über die Anzahl der tatsächlichen Fälle sind keine
genauen Zahlen bekannt. Es ist aber anzunehmen,
dass die zur behördlichen Kenntnis gelangen oder gar vor Gericht verhandelt
werden - nur die Spitze eines Eisberges ist. Die Kommunikation und Inhalte in
den verschiedenen Internetforen sprechen dazu eine eigene Sprache. Die derzeitigen
Regelungen im Tierschutzgesetz reichen nicht aus, um eine wirkungsvolle
Strafverfolgung der Täter in allen Fällen sicherzustellen. Nach der aktuellen
Rechtslage ist einem Täter nachzuweisen, dass er einem Tier aufgrund von
Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt hat. Diese Beweisführung
ist häufig nicht zu leisten, so dass die Täter häufig straffrei ausgehen.
Deshalb ist es notwenig eine Bundesrats-Initiative
einzubringen, die es zum Ziel hat, durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes
sexuelle Handlungen an Tieren zu verbieten und eine Strafbewehrung von bis zu
drei Jahren oder Geldstrafe bei Verstößen hiergegen vorzusehen. Durch die
Änderung sollen die Handlungsfähigkeit der Vollzugs- und
Strafverfolgungsbehörden in der Sache erreicht und potentielle Täter
abgeschreckt werden. gez. Dr. Madeleine Martin Landestierschutzbeauftragte
in Hessen Kontakt Hessisches Ministerium für
Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) Webseite 28.03.09 |