Stellungnahmen

 

Dr. Madeleine Martin, Landestierschutzbeauftragte, Hessen:

Zur Notwendigkeit, das Tierschutzgesetz durch ein Verbot sexueller Handlungen am Tier zu ergänzen      

Die Zahl sexueller Handlungen an Tieren ist in den letzten Jahren gestiegen. Davon zeugen zum einen die zur amtlichen Kenntnis gelangten Fälle und zum anderen insbesondere die entsprechenden Internetforen. Sexuelle Handlungen an Tieren sind mit einem hohen Verletzungsrisiko für das Tier verbunden und berühren die Würde des Mitgeschöpfes „Tier“. Über die Anzahl der tatsächlichen Fälle sind keine genauen Zahlen bekannt.

Es ist aber anzunehmen, dass die zur behördlichen Kenntnis gelangen oder gar vor Gericht verhandelt werden - nur die Spitze eines Eisberges ist. Die Kommunikation und Inhalte in den verschiedenen Internetforen sprechen dazu eine eigene Sprache.

Die derzeitigen Regelungen im Tierschutzgesetz reichen nicht aus, um eine wirkungsvolle Strafverfolgung der Täter in allen Fällen sicherzustellen. Nach der aktuellen Rechtslage ist einem Täter nachzuweisen, dass er einem Tier aufgrund von Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt hat. Diese Beweisführung ist häufig nicht zu leisten, so dass die Täter häufig straffrei ausgehen. Deshalb ist es notwenig eine  Bundesrats-Initiative einzubringen, die es zum Ziel hat, durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes sexuelle Handlungen an Tieren zu verbieten und eine Strafbewehrung von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bei Verstößen hiergegen vorzusehen. Durch die Änderung sollen die Handlungsfähigkeit der Vollzugs- und Strafverfolgungsbehörden in der Sache erreicht und potentielle Täter abgeschreckt werden.

gez.

Dr. Madeleine Martin

Landestierschutzbeauftragte in Hessen

 

Kontakt

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV)
Landestierschutzbeauftragte Hessen (LBT)
Dr. med. vet. Madeleine Martin
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Webseite

Fax: +49 611 44 78 97 73
E-Mail: tierschutz@hmuelv.hessen.de

 

 

 

 

28.03.09