Stellungnahme der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz: 

 

 

Verbot von sexuellen Handlungen mit Tieren

 

„Tiere sind keine Sachen.“ 1990 wurde dies mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht verbindlich festgestellt. Und in § 1 des Tierschutzgesetzes heißt es seit 1986: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ Durch die Änderung des Artikels 20a des Grundgesetzes im Jahre 2002 ist der Schutz der Tiere sogar zum Staatsziel erhoben worden: „Der Staat schützt [...] die Tiere [...] durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ – Aber sexuelle Handlungen des Menschen mit Tieren sind in Deutschland nicht verboten. Das ist ein inakzeptabler Widerspruch.

 

Wir fordern daher das Verbot sämtlicher sexueller Handlungen mit Tieren, die keine veterinärmedizinische Indikation aufweisen. Wir würden es sehr begrüßen, wenn das Tierschutzgesetz in § 3 um einen Punkt 12 erweitert würde, der folgenden Wortlaut haben könnte: „Es ist verboten, sexuelle Handlungen mit Tieren durchzuführen. Das Verbot gilt nicht, wenn die Handlung der assistierten Fortpflanzung des Tieres dient.“

 

Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Sieglindestr. 4, D-12159 Berlin
Tel. (030) 852-4953, Fax –9743