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Stellungnahme der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz: Verbot von
sexuellen Handlungen mit Tieren
„Tiere sind keine
Sachen.“ 1990 wurde dies mit dem Gesetz zur Verbesserung der
Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht verbindlich festgestellt.
Und in § 1 des Tierschutzgesetzes heißt es seit 1986: „Zweck dieses
Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als
Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ Durch die Änderung
des Artikels 20a des Grundgesetzes im Jahre 2002 ist der Schutz der
Tiere sogar zum Staatsziel erhoben worden: „Der Staat schützt [...] die Tiere
[...] durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ – Aber sexuelle Handlungen des
Menschen mit Tieren sind in Deutschland nicht verboten. Das ist ein
inakzeptabler Widerspruch. Wir fordern daher das
Verbot sämtlicher sexueller Handlungen mit Tieren, die keine
veterinärmedizinische Indikation aufweisen. Wir würden es sehr begrüßen, wenn
das Tierschutzgesetz in § 3 um einen Punkt 12 erweitert würde, der folgenden
Wortlaut haben könnte: „Es ist verboten, sexuelle Handlungen mit Tieren
durchzuführen. Das Verbot gilt nicht, wenn die Handlung der assistierten
Fortpflanzung des Tieres dient.“ Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz |