<%@page contentType="text/html"%> Verschwiegenes Tierleid Fragebogen <%-- --%><%-- --%>

Das Thema "Sexueller Missbrauch an Tieren" wird zur Zeit in Deutschland nicht diskutiert. Mit der Beantwortung des Fragebogens können Sie dazu beitragen, diese Situation zu ändern. Jede Frage stellt Ihnen mehrere Antwortmöglichkeiten zur Auswahl. EIN Klick genügt. Nur bei Frage 1 bitten wir Sie um eine Eingabe der Daten. Sie können auch eine persönliche Stellungsnahme zu jeder Frage oder zum gesamten Thema am Ende des Fragebogens abgeben. Zeichenbegrenzung: 1024 Zeichen. Für Stellungnahmen mit mehr als 1042 Zeichen nutzen Sie bitte info(@)verschwiegenes-tierleid-online.de Die Angabe der eMailadresse ist selbstverständlich freiwillig.

Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus, nur so kann Ihre Meinung "gehört" werden. Klicken Sie anschließend auf ABSCHICKEN. Fertig.

Mehr Infos zum Thema finden Sie auf unserer VTL – Website. Impressum

Beantworten Sie bitte folgende Fragen:

1.      Bitte geben Sie Ihr Alter ein:

Jahre


2.      Geschlecht:

männlich
weiblich


3.      Sie wohnen:

auf dem Land/Dorf
in einer Kleinstadt (bis 30 000 Einwohner)
in der Stadt (über 30 000 Einwohner)


4.      Sind/waren Sie Tierbesitzer(in) oder haben/hatten Sie regelmäßig Kontakt mit Tieren?

Ja
Nein


5.      Wie würde Sie Ihre Einstellung zum Tier beschreiben?

a. Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, für die wir die Verantwortung tragen und deren Rechte geschützt werden müssen.
b. Die Rechte und Interessen des Menschen sind grundsätzlich wichtiger als die der Tiere.
c. Ich habe mir über das Leben der Tiere noch keine Gedanken gemacht.
d. Tiere sind dazu da, die Bedürfnisse des Menschen zu befriedigen.
e. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)


6.      Wie haben Sie erstmalig von sexuellen Handlungen des Menschen mit einem Tier erfahren?

a. Presse.
b. Fernsehen/Rundfunk
c. Websites (z.B. Tierpornographie)
d. Tierschutzvereine (persönlich/Website)
e. Literatur
f. Bekannte
g. Betroffene
h. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)


7.      Wie ist Ihre Einstellung zum Geschlechtsverkehr, das heißt: zum analen oder vaginalen Eindringen, zwischen Mensch und Tier?

a. Das sollte von der Gesellschaft toleriert werden, solange das Tier dadurch keine beweisbaren Schmerzen empfindet, leidet oder geschädigt wird.
b. Geschlechtsverkehr mit Tieren ist grundsätzlich sexueller Missbrauch des Tiers durch den Menschen. Schmerzen, Leiden oder Schäden müssen deshalb nicht erst bewiesen werden.
c. Geschlechtsverkehr ist Privatsache, das geht niemanden etwas an.
d. Geschlechtsverkehr mit Tieren sollte von der Gesellschaft nicht bloß toleriert, sondern weitgehend anerkannt werden.
e. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)


8.      Geschlechtsverkehr mit Tieren ist seit 1969 in Deutschland nicht mehr strafbar. Was meinen Sie dazu?

a. Der Geschlechtsverkehr mit Tieren sollte ausdrücklich verboten und strafbar sein. Das Tierschutzgesetz sollte deshalb ergänzt werden.
b. Geschlechtsverkehr mit Tieren soll straffrei sein und bleiben. Falls dem Tier beweisbare erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, wird das durch das bestehende Tierschutzgesetz ausreichend geahndet.
c. Straffrei sollte nur noch der Geschlechtsverkehr des Tiereigentümers mit dem Tier sein. Geschlechtsverkehr mit fremden Tieren sollte ausdrücklich verboten und strafbar sein. Das Tierschutzgesetz sollte deshalb um diesen Tatbestand ergänzt werden.
d. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)


9.      Welches Strafmaß würden Sie beim Geschlechtsverkehr mit Tieren vorschlagen, wenn dem/Ihrem Tier durch die sexuelle Handlung keine beweisbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden? (Benutzen Sie bitte das freie Textfeld 15 für zusätzliche Angaben.)

a. Geschlechtsverkehr mit Tieren sollte in diesem Fall straffrei sein und bleiben.
b. Geschlechtsverkehr mit Tieren sollte als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
c. Geschlechtsverkehr mit Tieren sollte als Straftat mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
d. Sozialdienst
e. Tierhalteverbot
f. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)


10. Wie begründen Sie das von Ihnen vorgeschlagene Strafmaß? Welche Begründung ist für Sie zutreffend? (Benutzen Sie bitte das freie Textfeld 15 für zusätzliche Angaben.)

a. Das Tier kann keine aktive Zustimmung zum Geschlechtsverkehr mit einem Menschen geben. Seine Situation kann mit der eines Kindes verglichen werden.
b. Das Tier lebt in einem Abhängigkeitsverhältnis und wird durch den Geschlechtsverkehr sexuell mißbraucht.
c. Der Geschlechtsverkehr mit einem Tier ist eine rechtmäßige sexuelle Neigung des Menschen.. Deshalb darf es keine Strafe geben.
d. Die Strafe dient als Abschreckung.
e. Durch den Geschlechtsverkehr mißbraucht der Mensch das Vertrauen des Tieres.
f. Das Fehlen einer Strafe gegen den Geschlechtsverkehr kann als Toleranz und Erlaubnis mißverstanden werden.
g. Die Würde des Tieres wird durch den Geschlechtsverkehr verletzt.
h. Religiöse Begründung
i. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)


11. Tiere werden ebenfalls vom Tiereigentümer oder anderen Personen wissentlich an Dritte für die Ausübung des Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung oder unentgeldlich "weitergeben"(vermittelt, verkauft, verliehen).

a. Das wissentliche "Weitergeben" sollte ausdrücklich verboten und bestraft werden.
b. Das wissentliche "Weitergeben" ist straffrei und soll auch straffrei bleiben.
c. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)


12. Das jetzige Tierschutzgesetz verbietet nicht dasTrainieren, Abrichten und Gewöhnen eines Tieres zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs mit einem Menschen.

a. Das Tier ist durch das jetzige Tierschutzgesetz ausreichend geschützt. Das Trainieren, Abrichten und Gewöhnen des Tieres zu diesem Zweck ist straffrei und soll straffrei bleiben.
b. Das Tierschutzgesetz sollte das Trainieren, Abrichten und Gewöhnen eines Tieres zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs ausdrücklich verbieten und bestrafen.
c. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)


13. Die jetzige Rechtslage verbietet nicht, daß eine Person sexuelle Handlungen mit einem fremden Tier vollzieht. Rechtlich schutzlos ist jeder Tiereigentümer immer dann, wenn durch die sexuelle Handlung keine Sachbeschädigung nachweisbar ist.

a. Alle sexuellen Handlungen mit einem fremden Tier sollten ausdrücklich verboten und strafbar sein.
b. Nur der Geschlechtsverkehr mit einem fremden Tier sollte ausdrücklich verboten und strafbar sein.
c. Sexuelle Handlungen mit einem fremden Tier sind straffrei und sollen straffrei bleiben.
d . Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)


14. In Deutschland ist laut Strafgesetzbuch der Besitz von Tierpornographie nicht verboten.

a. Der Besitz von Tierpornographie sollte verboten werden.
b. Der Besitz von Tierpornographie soll weiterhin straffrei bleiben.
c. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)


15. In diesem Eingabefeld können Sie Ihre persönliche Meinung zum Thema und zu einzelnen Fragen des Fragebogens äußern. Max. 1024 Zeichen. Umfangreichere Kommentare bitte via eMail.


16. eMail (freiwillig!)