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***Welpen aus Lust zu Tode geprügelt***

Jürgen N. (31) ist ein einsamer Mensch. Um das Alleinsein erträglicher zu machen, holt er sich junge Hunde aus Tierheimen. Doch die Welpen kommen bereits nach kurzer Zeit ums Leben - und immer sind es massive Bauch- und Schädelverletzungen. Der furchtbare Verdacht, daß es sich bei Jürgen N. um einen perversen Tierquäler handelt, erhärtete sich zum ersten Mal 1994: Wegen der grausamen Tötung dreier Welpen wurde der 31jährige zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt. Gestern saß Jürgen N. schon wieder auf der Anklagebank.

Tierquälerei, Vortäuschen einer Straftat und Verstoß gegen ein Tierhaltungsverbot lauteten diesmal die Vorwürfe. Jürgen N. soll sich im Juli 1997 trotz eines Haltungsverbots einen Bull-Terrier-Mischling zugelegt haben. Nach nur wenigen Tagen starb der Hund. Der Polizei erzählte Jürgen N., beim Spazierengehen hätte ein Fremder den Welpen totgetreten. Das sei eine Lüge gewesen, räumte der Angeklagte ein. "Der Hund hat auf meinem Sofa sein Geschäft verrichtet. Da bin ich total ausgerastet." Er habe den Welpen auf den Boden geworfen und "da hat er noch eine gekriegt".

Amtsrichter Dirk Weber gab sich dmit nicht zufrieden. Aus den Akten wußte er, daß "acht bis zehn Hunde" bei Jürgen N. verschwanden. Nachgewiesen werden konnten ihm jedoch nur die drei Fälle aus dem Jahr 1994. Im damaligen Verfahren hatte sich Jürgen N. einem Gutachter anvertraut und eingeräumt, sich im Beisein der Hunde sexuell befriedigt zu haben. "Die Anwesenheit von Hunden war meiner Erregung förderlich", heißt es im Protokoll. Davon wollte Jürgen N. gestern nichts mehr wissen. "Der Gutachter hat mir das in den Mund gelegt", behauptete er. Wenn er sich befriedigte und dabei einen Hund streichele, sei dies "keine sexuelle Handlung".

Unter Ausschluß der Öffentlichkeit wurden gestern zwei Gutachter gehört. Ein Sachverständiger drückte seine Befürchtung aus, daß die Taten von Jürgen N. irgendwann auch auf Menschen überspringen könnten. Das Amtsgericht verwies den Fall deshalb ans Landgericht, das nun in einem neuen Prozeß über eine mögliche Unterbringung von Jürgen N. in der Psychiatrie entscheiden muß.

Alexander Krug

Quelle:
Süddeutsche Zeitung vom Donnerstag, den 28. Januar 1999

Mit freundlicher Genehmigung der Süddeutsche Zeitung
und der DIZ München GmbH