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***Welpen aus Lust zu Tode
geprügelt***
Jürgen N. (31) ist ein einsamer
Mensch. Um das Alleinsein erträglicher zu machen, holt er sich junge Hunde
aus Tierheimen. Doch die Welpen kommen bereits nach kurzer Zeit ums Leben -
und immer sind es massive Bauch- und Schädelverletzungen. Der furchtbare
Verdacht, daß es sich bei Jürgen N. um einen perversen Tierquäler handelt,
erhärtete sich zum ersten Mal 1994: Wegen der grausamen Tötung dreier
Welpen wurde der 31jährige zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt.
Gestern saß Jürgen N. schon wieder auf der Anklagebank.
Tierquälerei, Vortäuschen einer
Straftat und Verstoß gegen ein Tierhaltungsverbot lauteten diesmal die
Vorwürfe. Jürgen N. soll sich im Juli 1997 trotz eines Haltungsverbots
einen Bull-Terrier-Mischling zugelegt haben. Nach nur wenigen Tagen starb
der Hund. Der Polizei erzählte Jürgen N., beim Spazierengehen hätte ein
Fremder den Welpen totgetreten. Das sei eine Lüge gewesen, räumte der
Angeklagte ein. "Der Hund hat auf meinem Sofa sein Geschäft
verrichtet. Da bin ich total ausgerastet." Er habe den Welpen auf den
Boden geworfen und "da hat er noch eine gekriegt".
Amtsrichter Dirk Weber gab sich
dmit nicht zufrieden. Aus den Akten wußte er, daß "acht bis zehn
Hunde" bei Jürgen N. verschwanden. Nachgewiesen werden konnten ihm
jedoch nur die drei Fälle aus dem Jahr 1994. Im damaligen Verfahren hatte
sich Jürgen N. einem Gutachter anvertraut und eingeräumt, sich im Beisein
der Hunde sexuell befriedigt zu haben. "Die Anwesenheit von Hunden war
meiner Erregung förderlich", heißt es im Protokoll. Davon wollte
Jürgen N. gestern nichts mehr wissen. "Der Gutachter hat mir das in
den Mund gelegt", behauptete er. Wenn er sich befriedigte und dabei
einen Hund streichele, sei dies "keine sexuelle Handlung".
Unter Ausschluß der
Öffentlichkeit wurden gestern zwei Gutachter gehört. Ein Sachverständiger
drückte seine Befürchtung aus, daß die Taten von Jürgen N. irgendwann auch
auf Menschen überspringen könnten. Das Amtsgericht verwies den Fall deshalb
ans Landgericht, das nun in einem neuen Prozeß über eine mögliche
Unterbringung von Jürgen N. in der Psychiatrie entscheiden muß.
Alexander Krug
Quelle:
Süddeutsche Zeitung vom Donnerstag, den 28. Januar 1999
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