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Essays Monika Gerstendörfer Die Wörter, die Wörter... Was ist bitteschön Zoophilie? Diesen Artikel schreibe
ich aus der Sicht einer Menschenrechtlerin, die ursprünglich aus der psychologischen
Wissenschaft kommt; aber auch aus der Sicht einer Frau, die mit Tieren
aufgewachsen ist und ohne Tiere um sich herum nicht leben könnte. Beide
Sichten erklären meine Empörung und meine ungeheuere Wut, wenn es um das
Thema der sexualisierten Misshandlung von Tieren geht. Misshandlungen die von
den Tätern als „Zoophilie“ bezeichnet werden. Sich selbst nennen sie allen
Ernstes „Zoophile“. Das ist eine Frechheit, ein Zynismus par excellence! Ich
führe hier aus, warum ich dieser Auffassung bin. Allgemeines Es gibt kaum einen
Bereich, der so voll von Halbwissen, Mythen und Falschmeldungen ist, wie den
der sexualisierten Gewalt. Ob nun Kindesmisshandlung, Frauenhandel, Gewalt in
Ehe und Partnerschaft oder Gewalt gegen Tiere; immer spiegeln die verwendeten
Wörter und Begriffe die Art und Weise wider, wie die Opfer behandelt werden.
Von Einzelnen, vor Gericht, von der Gesellschaft. Menschen wissen oftmals nicht, was sie so daherreden. Nicht selten
wissen sie nicht einmal, was eigentlich gemeint ist. So ist ein als
„pädophil“ bezeichneter Mann eben gerade nicht pädophil (Kinder
liebend), sondern das krasse Gegenteil davon. „Phil“ kommt aus dem
Griechischen und bedeutet „liebend, wert schätzend“. Ein Bibliophiler ist also ein Mensch, der Bücher liebt und sie
niemals zerstören würde. Ein Frankophiler ist ein Mensch, der Frankreich, die
französische Sprache und alles Französische liebt, wertschätzt und achtet. Anders und in Frageform ausgedrückt: Würden Sie einen Mann, der ein
französisches Kind vergewaltigt hat, als „frankophil“ bezeichnen? Sicher
nicht. Das wäre ganz offensichtlich infam. Warum also unterschiedliche
Maßstäbe in der Sprachführung anlegen? Der Mythos von der Liebe
Ein so genannter Pädo“philer“ liebt Kinder nicht. Er jagt nach ihnen,
bezeichnet sie als „Beute“, „Frischfleisch“, „junges Fohlen“ u.v.m. Er
manipuliert aufgrund seiner erwachsenen Überlegenheit, er nutzt aus, er
misshandelt Seele und Körper eines Kindes und schädigt es nachhaltig in
seiner Entwicklung. Als Psychologin mit einigen Jahrzehnten Berufserfahrung
kenne ich die fatalen Auswirkungen solcher Traumatisierungen und
„Gehirnwäschen“. Die Überlebenden bringen sich manchmal nach Jahrzehnten noch
um; oder bleiben suizidgefährdet. Das Leid, das hier angetan wurde, ist kaum
in Worte zu fassen. Daher nenne ich solche Täter (es gibt auch Täterinnen)
Pädokriminelle. Denn: was sie verbrochen haben, ist nun einmal kriminell.
Also sollte man es auch so benennen. Das ist wichtig. Wenn wir Täter und
Taten nicht beim Namen nennen, werden wir das Problem falsch umschreiben, und
ein falsch umschriebenes Problem kann logischerweise niemals einer
Problemlösung zugeführt werden. Der Mythos über die Sexualität
In den Medien hören oder lesen wir oft den Begriff „Triebtäter“.
Damit meint man Menschen, die ihren Trieben – so „abartig“ sie auch sein
mögen – eben ausgeliefert sind. Was für eine bequeme Ausrede für Täter! Sie
werden auf diese Weise ent-schuld-igt, denn sie können ja (eigentlich) nichts
dafür... Das mit dem „Trieb“ ist aus wissenschaftlicher Sicht übrigens nur
eine Annahme, eine Hilfskonstruktion, an die wir uns alle jedoch gewöhnt
haben. Eine bewiesene These war und ist es nicht. Nie gewesen. Das wird aber
verschwiegen. Eine Kollege, der seit Jahrzehnten mit gewalttätigen Männern
arbeitet, sagte einmal deutlich: „Also ich habe noch nie einen Trieb gesehen.
Du?“ Und er fügte hinzu, dass aus seiner Erfahrung und der all seiner
Kollegen allen Gewalthandlungen eine Entscheidung voraus ginge. Ob nun
zugeschlagen oder sexualisiert misshandelt wird. Der Täter entscheidet sich.
Vorher! Erst dann tut er es. Also ist er auch verantwortlich. Dies ist eine wichtige Unterscheidung zum Mythos von den „Trieben“:
Es geschieht nicht (passiv). Es wird aktiv getan. Von einem konkreten Täter. Der „sexuelle Trieb“, der aus einem Menschen ein nahezu
ferngesteuertes Opfer macht, das „nicht anders kann“, existiert nicht. Sexualisierte Gewalt
Es gibt nichts Schlimmeres, das man einem Lebewesen antun kann, als
die Ausübung von sexualisierter Gewalt. Es ist ein Frontalangriff auf das
Energiezentrum, auf das Intimste. Diese Form der Gewalt erschüttert bis in
die Grundfesten der eigenen Existenz. Sexualisierte Gewalt hat mit Sexualität
– entgegen der landläufig verfestigten Meinung – nichts zu tun. Die Tatsache, dass der Täter
durch die Tat die beiden Kategorien „Sexualität“ und „Gewalt“ aneinander
koppelt, bedeutet nämlich nicht, dass sie auch zusammen gehören. Und das ist auch das besonders
Perfide an der sexualisierten Gewalt: der Täter koppelt durch die Tat einen
potenziell positiven Erlebnisbereich (Sexualität) an einen grundsätzlich
negativen (Gewalt). Therapeuten und Therapeutinnen können Arien davon singen,
wie schwierig es ist, diese beiden grundsätzlich so verschiedenen
Erlebensbereiche wieder voneinander zu trennen; die Kopplung wieder
aufzulösen. Oft genug gelingt das nicht. Dazu ein Beispiel, um die sprachliche Verwirrung von der angeblich sexuellen Gewalt deutlich zu machen: Stellen Sie sich vor, ein Mann kommt spät nach Hause, und seine Frau empfängt ihn nicht mit den Worten: „Ach, kommst du auch mal wieder heim?“ - sondern schlägt ihm wortlos eine schwere Bratpfanne auf den Kopf. Kein vernünftiger Mensch würde jemals auf die Idee kommen, dies als „Kochen“ zu bezeichnen. Warum nicht? Weil hier das Instrument zum Kochen umfunktioniert wurde in ein Instrument zur Gewaltausübung. Sexualisierte Misshandlung gegen Tiere
Im
Problembereich der sexualisierten Misshandlung an Tieren finden wir ganz
ähnliche Unwörter, wie die bereits genannten: „Zoophilie“, „Zoophile“,
„zoophilen Neigungen“, „Tiersex-Szene“, „Sex mit Tieren“,
„Tier-Pornographie“, „Sex-Praktiken“, „Tier-Bordelle“ und und und. Das
Muster zu den bereits besprochenen Problembereichen ist deckungsgleich: Die
körperlichen und seelischen Leiden der Tiere werden bagatellisiert und
sexualisiert. Die Täter verwenden als Selbstbezeichnung „phil“, und leider
wird diese zynische Verniedlichung von uns allen bis heute übernommen. Dabei
werden in Deutschland nach Schätzungen pro Jahr eine halbe Million Tiere
durch so genannte Tierliebhaber („Zoophile“) zu Tode misshandelt und
gefoltert. Katzen, Hunde, Kaninchen, Hühner und andere Kleintiere. Die
Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Und
genau wie bei der Kinderfolter (sog. „Kinderpornos“) weitet sich diese Szene
der Zookriminellen mit Hilfe der modernen Informationstechnologie aus. Systematisch.
Wie bei der organisierten Kriminalität üblich. Die existierenden Webseiten
mit tierquälerischen Inhalten kann man vermutlich nicht mehr zählen. Hier
gibt es auch „Tierpornographie“; also die Dokumentation von unsäglichen
stattgefundenen Tierquälereien. Die
Musterähnlichkeit – ob nun Mensch oder Tier – ist im Bereich der
sexualisierten Gewalt also hoch. Und die Verbindungen dazu liefern die Täter
selbst: In den Niederlanden hatte im Jahr 2006 eine von Pädokriminellen
gegründete Partei, die PNVD – „Partei der Nächstenliebe, Freiheit und
Diversität" – vor, in das Parlament einzuziehen. Die PNVD will das
Schutzalter für Kinder auf 12 Jahre senken. Jugendliche sollen sich bereits
ab 16 Jahre prostituieren und in Pornofilmen mitmachen dürfen. Pornographie
mit Kindern soll gänzlich legalisiert werden; und „Zoophilie“ soll ebenfalls
legal werden... Forderungen
in einem Atemzug. Hier wird an einem Strang gezogen. Sexualisierte Gewalt
soll in „Liebe“ umdefiniert werden und in Freiheit für die Täter. Solche Ereignisse
bestätigen eine These: Tierschutz ist Menschenrechtsschutz – und umgekehrt. Gequälte Tiere: Persilscheine für die Täter
Neben
den verqueren und verniedlichenden Begriffen, den Mythen von „anders gearteten
Trieben oder Vorlieben für Sex“ gibt es im Falle von misshandelten Tieren
sogar handfeste Persilscheine für Täter. Sehen wir uns nämlich die Rechtslage
an, so kann man nur von einem Skandal sprechen. Die „sexuellen Handlungen mit Tieren“
waren 1969 noch strafbar (§175b StGB). Waren! Die
Aufhebung der Strafbarkeit wurde von der verantwortlichen[1]
Politik damals so begründet: „Die
Strafvorschrift über die Unzucht mit Tieren, deren Streichung vorgeschlagen
wird, hat gegenwärtig in der gerichtlichen Praxis nur noch eine geringe
Bedeutung. Die Täter sind nach ihrer abnormen psychischen Verfassung selten
mit Strafandrohung anzusprechen. Kriminalpolitische Gründe für die
Beibehaltung der Strafvorschrift sind nicht vorhanden. Daß der Täter sich
durch die Unzucht mit Tieren selbst entwürdigt, ist kein hinreichender Anlaß
für eine Bestrafung. Beobachtungen, daß Täter, die wegen Unzucht mit Tieren
aufgefallen sind, später zum Teil auch andere Sexualdelikte verüben, vermögen
nach überwiegender Ansicht im Sonderausschuß eine Strafvorschrift gegen
Unzucht mit Tieren nicht zu rechtfertigen. Wird das Tier durch die unzüchtige
Handlung gequält oder roh mißhandelt, so kommt eine Bestrafung wegen
Tierquälerei in Betracht. Fremdes Eigentum an dem Tier ist durch die Strafvorschriften
über Sachbeschädigung geschützt.“ (Deutscher Bundestag 1969, Drucksache
V/4084) Kein Wort zu den
unbeschreiblichen Qualen der Tiere und völlige Ignoranz in Bezug auf die
Gefährlichkeit solcher Täter. Eine Gefährlichkeit, die auch ihre weitere
„Gewaltkarriere“ gegen Menschen angeht. Dazu gibt es u.a. Studien des FBI,
die in Deutschland aber weder der Politik noch den Strafverfolgungsbehörden
bekannt zu sein scheinen. Stattdessen lesen wir von
einer „abnormen
psychischen Verfassung“. Märchenstunde aus Onkel Freuds Zeiten! Wieder werden
Täter pathologisiert und ent-schuld-igt – anstatt sie endlich in die
Verantwortung zu nehmen. Und wie könnte es anders
sein, auch die Sexualisierung eines puren Gewaltaktes ist im Text zu finden:
„Unzucht[2]
mit Tieren“. Den Satz „er verging sich
an...“ lesen wir bei Gewalt gegen Frauen und Kindern genauso häufig wie bei
Gewalt gegen Tiere. Es ist also nur ein Vergehen. Hat sich da jemand verirrt? Fazit Ob sich einige deutsche
Politiker/innen einmal dazu herablassen, die einschlägigen Foren dieser
zookriminellen Sadisten aufzusuchen, um sich darüber zu informieren, mit
welch grausamer und niederträchtiger Sprache sie über ihre Opfer sprechen;
und wozu solche Menschen noch fähig sind? Engagierte Tierschutzorganisationen
kennen das Grauen, dem betroffene Tiere ausgesetzt sind. Sie werden jedoch
nicht angehört. Aber auch sie sollten eine angemessenere Sprachführung
übernehmen: Ja, es gibt Tierliebhaber/innen, Zoophile. Aber Tierquäler und
Tierfolterer als „zoophil“ zu bezeichnen, ist sarkastisch. Das ist die
Selbstbezeichnung von Tätern, von Zookriminellen. Diese Selbstbezeichnung
sollte man nicht übernehmen. Was solche Täter mit den
Tieren anstellen, hat mit „Sex“ nichts zu tun. Es ist pure Gewalt, die nicht
selten mit dem Tod des Tieres endet. Wer einmal eine Hündin oder eine Katze
erlebt hat, die sexualisierte Misshandlungen über sich ergehen lassen musste,
kann solche verniedlichenden Namenstäfelchen nicht zulassen. Der Einsatz für Tiere, die
sexualisiert misshandelt wurden, betrifft zwei Zielgruppen: die Tiere und die
Menschen. Der Bezugsrahmen ist jedoch größer, denn letztendlich geht es genau
wie bei der Menschenrechtsarbeit auch um die gesamte Gesellschaft. Mahatma
Ghandi hat es in wenigen Worten auf den Punkt gebracht: „Die
Größe einer Nation und ihr moralischer Fortschritt lassen sich daran
bemessen, wie sie mit den Tieren umgeht.“ Sprache ist das Spiegelbild des Umgangs mit den Opfern, wie der Täter
mit ihren Taten. Man kann über Sprache Täter pathologisieren (Triebtäter),
ihre Taten bagatellisieren, in der Folge entkriminalisieren … Wenn also die Wörter, die Begriffe, die Sprachführung im
Problembereich der sexualisierten Gewalt dazu beitragen, dass wir die
Problematik einfach nicht in den Griff bekommen, ja dass die aktuelle
Sprachführung eine gefährliche Waffe ist, die sich vor allem gegen die Opfer
wendet, dann ist es unbedingt notwendig, hier auf nachhaltige Änderungen zu
drängen! Und die gute Botschaft ist: Es ist möglich! Jede/r von uns kann durch
eine bewusst veränderte Sprech- und Schreibweise seinen Beitrag zur
Bekämpfung von Gewalt leisten. © Monika Gerstendörfer Literatur-TIPPS Dieses Buch
gehört als Pflichtlektüre in jede Tierarztpraxis, in jeden Tierschutzverein
und in jedes Tierheim! Birgit
Schröder (Hg.), „Verschwiegenes Tierleid - Sexueller Missbrauch an Tieren“,
Schröder Verlag: Windhagen, 2006. ISBN: 3-00-017726-4. Mein
aktuelles Sachbuch: Gerstendörfer,
Monika, „Der verlorene Kampf um die Wörter - Opferfeindliche Sprache bei
sexualisierter Gewalt. Ein Plädoyer für eine angemessenere Sprachführung“,
Junfermann 2007. ISBN: 3-87387-641-8.
Online-Artikel: Gerstendörfer, M., Tierschutz ist Menschenschutz
und umgekehrt - ein Plädoyer für den Tierschutz aus psychologischer und
menschenrechtlicher Sicht -
http://www.gerstendoerfer.de/rt01menschen.html An
dieser Stelle möchten wir uns ausdrücklich bei Frau Gerstendörfer bedanken,
weil sie mutig und engagiert das
Schweigen bricht und sexualisierte Gewaltakte gegen Tiere thematisiert. 13.11.2007 |
[1] Es wäre
interessant, einmal die Namen der Lobbyisten und Bundestagsabgeordneten
herauszufinden, die sich für diese Abschaffung stark machten...
[2] Seit geraumer
Zeit gibt es starke Bestrebungen, den § 173 StGB abzuschaffen! Das sog.
Inzestverbot („Beischlaf zwischen Verwandten“) soll aufgehoben werden. Welche
Lobby daran Interesse hat, muss man nicht raten.