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Bestialität:
- Geschlechtsverkehr
(vaginales/anales Eindringen) mit Tieren
- Sexuelle Handlungen
mit
Tieren allgemein
- Abgegrenzt von Zoophilie
Bundesrats-Initiative: eine Gesetzesinitiative,
die von einem oder mehreren Bundesländern ausgeht.
Das
Grundgesetz sieht vor, dass Gesetzesvorlagen auch durch den Bundesrat eingebracht
werden können. Daraus folgt: Jedes einzelne der 16 im Bundesrat
vertretenen Bundesländer hat das Recht, eine Gesetzesinitiative auf
Bundesratsebene, eine so genannte Bundesrats-Initiative, zu starten.
Ob aus
der Initiative eines einzelnen Bundeslandes eine Gesetzesvorlage bzw.
Entwurf auf Bundesebene wird, darüber entscheidet der Bundesrat
durch Beschluss, den so genannten Einbringungsbeschluss.
Die
absolute Mehrheit der Stimmen ist erforderlich. Zur Zeit bedeutet dies,
dass sich 35 von 69 Stimmen für eine Einbringung des Gesetzes in den Bundestag
entscheiden müssen.
Nach
erfolgreichem Beschluss wird die Gesetzesvorlage über die Bundesregierung
(sie hat innerhalb von sechs Wochen das Recht zur Stellungnahme) an den Bundestag
weitergeleitet.
Der Bundestag behandelt eine
Gesetzesvorlage in der Regel in drei Lesungen. Am Ende der ersten Lesung
wird der Entwurf an einen oder auch mehrere Ausschüsse zur Beratung
überwiesen. Im Falle der Änderung des Tierschutzgesetzes ist dies der
ständige Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Anschließend
finden im Bundestag die zweite und dritte Lesung statt. In zweiter Lesung
werden Änderungsanträge gestellt, in dritter Lesung kommt es in der Regel
zur abschließenden Abstimmung, das heißt zur Verabschiedung des Gesetzes.
Bei
positiver Schlussabstimmung (Verabschiedung) durch den Bundestag
wird das Gesetz dem Bundesrat erneut zur Abstimmung zugeleitet.
DSM:
Diagnostic and
Statistical Manual of Mental Disorders" (DSM-IV) der American
Psychiatric Association.
Kynophilie:
Sexualität mit Hunden
Paraphilie:
Griechisch: para = abseits; philia= Liebe. Der Begriff bezeichnet
allgemein abweichendes Sexualverhalten. Als Hauptmerkmal der Paraphilien
werden intensive immer wiederkehrende sexuell erregende Phantasie und
sexuell dranghafte Verhaltensweisen oder Bedürfnisse gesehen, die
mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten andauern. Sie können sich
richten auf:
- nicht-menschliche Objekte
- das Leiden bzw.
Demütigung von sich selbst oder von anderen
- Kinder bzw. andere
Personen, die nicht einwilligen oder zur Einwilligung nicht fähig sind
Als weiteres Merkmal für das Vorliegen einer Paraphilie wird
angegeben: Das Verhalten, die Phantasie oder die Bedürfnisse führen zu
klinisch bedeutsamen Leiden oder beeinträchtigen den Menschen in seinem
sozialen, beruflichen oder sonstigen wichtigen Lebensbereichen.
Im einzelnen benannt werden u.a. Pädophilie, Fetischismus,
Exhibitionismus. Die Zoophilie
fällt unter den Sammelbegriff „ Nicht näher bezeichnete Paraphilie“ (DSM-IV).
Perversion:
Veralteter Begriff für Paraphilie.
Allgemeine Bezeichnung für Abweichungen vom – besonders vom
sexuellen – normalen Verhalten.
Sadismus:
Bezeichnung für eine Form der sexuellen Perversion, bei der das
Zufügen von Schmerzen sexuelle Lustgefühle und Befriedigung erzeugt.
Siehe Zoosadismus
Sexuelle Handlung
Bei der Frage, wann eine „sexuelle Handlung“ vorliegt können zwei
Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Zum einen kann die Handlung rein nach ihrem äußeren Erscheinungsbild beurteilt werden, zum anderen fragt
man nach dem Täter und seinen Absichten,
d.h. nach dem Willen des Täters sich selbst, das Tier oder einen Dritten
sexuell zu erregen.
Hinsichtlich des Mißbrauchs an Kindern gilt, daß beide Aspekte berücksichtigt werden.
„Sexuelle Handlung ist demnach jede menschliche Handlung, die
entweder schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild für das allgemeine
Verständnis eine Beziehung zum Geschlechtlichen aufweist, d.h. objektiv
geschlechtsbezogen erscheint, oder die bei mehrdeutigem äußeren Erscheinungsbild
durch die Absicht motiviert ist, sich selbst, das Kind oder einen anderen
geschlechtlich zu erregen, also subjektiv geschlechtsbezogen ist.“
Internetquelle: Jungs-forum - Recht & Gesetz-Hintergrundwissen
zum § 176 StGB und § 184 StGB.
Ausgehend vom Erscheinungsbild
können verschiedene Formen sexueller Handlungen zwischen Mensch und Tier
unterschieden werden:
- oral-genitale Handlungen
(Fellatio, Cunnilingus)
- genitale Handlungen
(Anal- und Vagianalverkehr, Einführen von Fremdobjekten, Einführen von
Fingern, Händen, Armen)
- Masturbation
- Frotteurismus (Reiben des
gesamten Körpers/Genitalien am Tier)
- Voyeurismus (Beobachten
Dritter bei sexuellen Handlungen)
- Geschlechtsverkehr
(Vaginaler und analer Verkehr)
- Sexuelle Handlungen mit Tieren allgemein
- Veraltet für
Homosexualität
- Analverkehr
Der Begriff der „Unzucht“ bzw. „unzüchtige Handlungen“ ist im Rahmen
der Sexualstafrechtsreform (4. StrafrechtsreformG 1973) durchweg und in
einschränkendem Sinne durch den Begriff „sexuelle Handlungen“
ersetzt worden. Aus der „Unzucht mit Kindern oder mit Abhängigen“ wurde der
„sexuelle Mißbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen“.
Unter „Unzucht mit Tieren“ verstand man beischlafähnliche Handlungen. Das heißt, um den
Straftatbestand nach § 175 b zu erfüllen war ein Eindringen in das Tier
nicht erforderlich. MUTH(1969,S. 56) führt aus:
„Danach erfüllt den Tatbestand derjenige,der seinen Geschlechtsteil an den Körper des Tieres, und zwar an den
Geschlechteil oder den After heranbringt, und ähnlich wie bei der
natürlichen Beischlafsvollziehung verwendet. Nicht erforderlich ist dabei
eine Vereinigung der Geschlechtsteile oder die Einführung in den After,
auch nicht die Erreichung des Geschlechtsgenusses durch Samenerguß.“
Strafbar waren jene Handlungen mit Tieren, die der Erregung oder
Befriedigung der sexuellen Lust des Täters oder eines Dritten dienen sollten.
Die Erregung oder Befriedigung des Tieres allein genügten nicht.
Zooerastie:
- Geschlechtsverkehr mit
Tieren (Impotenz des Mannes beim Verkehr mit Frauen); pathologische
Persönlichkeit (KRAFT-EBING)
- Sexualität mit Tieren als
eindeutige Vorliebe (ROSENFELD)
- Jede Person, die eine
sexuelle Beziehung zu Tieren hat ist ein Zooerast. Zooerastie ist
Selbstbefriedigung ohne emotionale Beteiligung gegenüber dem Tier
(MASTERS).
Griechisch: zoo=Tier; philia=Liebe
- Geschlechtsverkehr mit
Tieren
- Sexuelle Handlungen mit Tieren allgemein
- Menschliche Tierkontakte,
die eine sexuelle Erregung beim Menschen hervorrufen (ohne
Geschlechtsverkehr) Krafft-Ebing
- Selbstbezeichnung von
Zoophilen für alle sexuelle Handlungen, die sie mit Tieren
praktizieren. Selbstabgrenzung von Bestialität, die als
sexuelle Handlung ohne emotionale Bindung an das Tier gesehen wird.
- Eine Paraphilie
nach DSM-IV
- Sexuelle Fixierung
(sexuelle Fantasien/Handlungen) eines Menschen auf Tiere; mit
Pädophilie, der sexuellen Fixierung auf Kinder vergleichbar.
Zoos:
Kurzform für Zoophile.
Selbstbezeichnung der Zoophilen.
Zoosadismus:
Die Verletzung/Tötung/Folterung des Tieres, um sexuelle Lustgefühle
und Befriedigung zu erreichen. Die Handlungen können vom Erscheinungsbild
sexuell oder nicht-sexuell sein.
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