|
Sodomitische Handlungen mit Tieren Die
bekannte Kieler Verhaltensforscherin Dr. Dorit Feddersen-Petersen, eine der
gefragtesten Expertinnen zum Thema
Hund, äußert sich zu tierschutzrechtlichen und ethologischen Aspekten
sodomitischer Handlungen. Frau Dr. Feddersen-Petersen, wie Sie
wissen sind sodomitische Handlungen in Deutschland nicht verboten, strafbar
ist jedoch die beweisbare erhebliche Schmerz- und Leidenszufügung i.S. des
Paragraphen 17 des Tierschutzgesetzes. Sehen Sie Defizite in der derzeitigen
gesetzlichen Regelung? Ja, unbedingt, die sog. Zoophilie scheint
„gesellschaftsfähig“ zu werden. Im Internet werden Praktiken mit Tieren verschiedener
Spezies-Zugehörigkeit geschildert, den beteiligten Tieren wird ein
„Verlangen“, „Befriedigung“ und „Lust“ beim Missbrauch unterstellt. Der Schwedische
Veterinärverband sprach sich im Januar 2004 für eine explizite Verbots- und
Strafbarkeitsregelung der Sodomie im Tierschutzgesetz aus. Zentral für diese Forderung ist das hohe
Risko einer physischen und psychischen Verletzung des Tieres durch die
sodomitischen Handlungen. Stimmen Sie Ihren schwedischen Kollegen zu? Ja. Ich war einige Male Gutachterin vor Gericht,
habe Verhaltensbeeinträchtigungen wie physische Verletzungen bei Hunden und
z.B. Schafen gesehen. Die Schafe waren zudem mit Messern traktiert und
letztendlich getötet worden. Wie schätzen Sie die
Möglichkeiten einer organischen und psychischen
Schadensmessung am Hund im konkreten Einzelfall ein? Nicht immer einfach, wenn keine Verletzungen im
Genitalbereich vorliegen. Das Verhalten des Tieres in seinem sozialen Umfeld
ist zu prüfen, Verhaltensauffälligkeiten sind zu analysieren (Angst vor
Sozialpartnern, Apathie, herabgesetzte Ansprechbarkeit des Hundes).
Verhaltensbiologische Fähigkeiten des Gutachters sind Voraussetzung. Sowohl der Rüde wie auch die
Hündin sind zahlreichen sodomitischen Praktiken - von der oralen Masturbation bis zur analen Pentration -
unterworfen. Sollte eine gesetzliche Regelung zwischen den Praktiken
differenzieren und vergleichbar mit der britischen Gesetzgebung
beispielsweise ausschließlich das Penetrieren eines Tieres und das
Penetriertwerden durch ein Tier verbieten? Ich wäre dafür, alle Praktiken zu verbieten, da
Tiere instrumentalisiert werden zum eigenen Vergnügen und sicherlich nicht
bekunden können, ob bei ihnen „Freiwilligkeit“ des Verhaltens vorliegt. Wie beurteilen Sie die
Aussage: „Hunde haben ein sexuelles Interesse am Menschen“? Anthropomorph und anthropozentrisch und
tierverachtend. Auch Tiere, die sexuell „fehlgeprägt“ sind, müssen sich
keineswegs wohlbefinden. Ich halte diese Aussage für den Versuch einer
Rechtfertigung. Ist eine „Fehlprägung“des
Hundes durch sodomitische Handlungen mit Risiken für den betroffenen Hund
verbunden? Ja, es ist durchaus möglich, dass er sich (nach
Neuvermittlung) schwer einfügt, Probleme mit Artgenossen wie Menschen hat –
und letztendlich nur das Einschläfern bleibt. Es gab einen Fall in
Niedersachsen, der zeigte, wie problematisch das Sozialverhalten dieser
fehlkonditionierten Hunde sein kann. Sehen Sie in der
„Fehlprägung“ bzw. den sodomitischen Handlungen einen Verstoß gegen die artgerechte
Tierhaltung? Ja, ich halte diese Handlungen für indiziert,
inadäquates Verhalten bei Tieren zu erzeugen, Verhaltensstörungen
letztendlich, die mit Leiden einhergehen. Welche Schritte erachten Sie
für notwendig, um den Schutz des Tieren vor sodomitischen Handlungen zu
verbessern? Ein gesetzliches Verbot. Vielen Dank für das
Interview. *** Dr. Dorit Feddersen-Petersen ist
Fachtierärztin für Verhaltens-
und Tierschutzkunde am Institut für Haustierkunde der Detaillierte Angaben zu den Forschungsschwerpunkten und Veröffentlichungen der Autorin finden Sie *** 22.06.04 geändert: 21.03.06 |