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AURICH/OZ - Wegen Erregung
öffentlichen Ärgernisses musste sich gestern ein 40-Jähriger vor dem
Amtsgericht Aurich verantworten. Er hatte sich, so die Überzeugung des
Gerichts, am 1. Januar diesen Jahres an zwei Schafen vergangen. Das Urteil:
drei Monate Haft auf Bewährung. Außerdem muss er 2000 Euro an den
Tierschutzverein zahlen.
Die Schafe grasten auf einer Wiese am Ems-Jade-Kanal, ganz in der Nähe des
Auricher Hafens. Ein Anwohner wurde auf den 40-Jährigen aufmerksam: „Ich
sah ihn über die Brücke torkeln und dachte, der stürzt gleich in den
Kanal.“ Das tat der Mann jedoch nicht. Vielmehr ging er zu den Schafen. Er
habe zwei zu Boden gedrückt und sich zwischen die Tiere gelegt.
Anschließend sei er zunächst mit dem einen und zehn Minuten später mit dem
zweiten Schaf hinter dem Deich verschwunden. Zahlreiche Spaziergänger,
darunter Familien mit Kindern, hätten dies von der anderen Kanalseite aus
beobachtet.
Der Anwohner rief die Polizei. „Ich habe das erst für einen schlechten
Scherz gehalten“, berichtete eine Polizistin gestern vor Gericht. Dann habe
sie aber tatsächlich einen Mann zwischen den Tieren entdeckt. „Der Mann
stritt alles ab und beschimpfte uns“, sagte die Polizistin. Die Position,
in der ihn die Beamten fanden, sei aber eindeutig gewesen.
Der Angeklagte äußerte sich gestern nicht zu den Vorwürfen. Er sei an dem
betreffenden Tag betrunken gewesen und könne sich an nichts erinnern. Dass
in der Tat sehr viel Alkohol im Spiel war, bestätigte eine Blutprobe kurz
nach der Tat. Sie ergab einen Wert von 2,27 Promille. Ausfallerscheinungen
habe er jedoch nicht gezeigt.
Strafrechtlich ist der 40-Jährige mehrfach in Erscheinung getreten – unter
anderem wegen versuchter Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs eines Kindes
und Körperverletzung. Bei zahlreichen Taten war er betrunken.
Mit freundlicher Genehmigung
der Redaktion Nordwest Zeitung/OZ
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