Wetzlarer Neue Zeitung (WNZ) – Weilburger Tageblatt vom 14. Februar 2009 berichtet:

 

Tierschutz geht gegen Sodomie vor
Mann aus Wetzlar soll sexuellen Kontakt mit seinem Hund haben

 

Carmen Schmidt

 

Weilburg/ Wetzlar. Sexuelle Kontakte mit Tieren, auch Sodomie genannt – mit diesem Thema befasst sich der Tierschutzverein Weilburg seit einigen Wochen. Anlass ist ein Fall, bei dem ein Mann aus Wetzlar sexuellen Umgang mit seinem Hund gehabt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Limburg ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Allein der sexuelle Kontakt mit Tieren ist nicht strafbar. Dass sich das ändert, fordert die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen, Madeleine Martin, im Gespräch mit dieser Zeitung (siehe Kasten).

Der Fall, um den es geht, soll sich im vergangenen Jahr zugetragen haben. Der Verdacht des sexuellen Kontakts mit einem Rüden habe sich nach einer tierärztlichen Untersuchung bestätigt, sagte Hans-Joachim Stumpf, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Lahn-Dill-Kreises. „Wir haben den Vorgang an die Staatsanwaltschaft in Limburg übergeben“, teilte Stumpf mit.

Veterinäramt: „Wir bedauern sehr, dass Sodomie nicht verboten ist“

Für die Weilburger Tierschützer ist der Fall damit nicht erledigt. „Wir kennen die betreffende Person und wissen, dass er weitere Hunde hält“, sagte Gabriele Krikau, Vorsitzende des Tierschutzvereins. Zwei der Tiere – eine Hündin und einen zwölf Wochen alten Welpen – habe der betreffende Halter den Tierschützern freiwillig überlassen. „Wir haben keine rechtliche Handhabe, ihm die anderen Hunde abzunehmen“, sagte Krikau. Bei den beiden Tieren, um die sich die Weilburger Tierschützer nun kümmern, habe sich ein sexueller Kontakt nicht medizinisch nachweisen lassen. Auf Grund des Verhaltens der Tiere bestehe jedoch der Verdacht, dass der Halter sowohl mit der Hündin, als auch mit dem Welpen sexuellen Kontakt hatte. Zwei Tierschützer haben inzwischen Anzeige erstattet. „Unser Ziel ist es, dass der Mann die Hunde weggenommen bekommt und dass er ein Halteverbot für Hunde erhält“, sagte Krikau.

Der betreffende Halter bestätigte am Donnerstag auf Anfrage dieser Zeitung seine Neigung: „Ich stehe dazu.“ Wir bedauern sehr, dass Sodomie nicht verboten ist“, sagte Amtsleiter Hans-Joachim Stumpf. Denn ohne ein Verbot könne das Veterinäramt nur bedingt eingreifen. „Für uns ist das ein Problem. Wir können nur tätig werden, wenn der Sodomiefall mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden ist.“ Dies zu überprüfen sei indes nicht einfach. Der Hundehalter sei lediglich verpflichtet, sein Tier an der eigenen Wohnungstür den Mitarbeitern des Veterinäramtes vorzuführen. „Bestimmte medizinische Untersuchungen lassen sich aber an der Haustür nicht machen“, sagte Stumpf.

Die Staatsanwaltschaft Limburg äußerte sich zu dem aktuellen Fall nicht. Nach Auskunft des Sprechers Hans-Joachim Herrchen sei von einer Straftat nur dann auszugehen, wenn dem Tier im Sinne des Tierschutzgesetzes Leiden zugefügt worden seien.

Dem Veterinäramt für den Lahn-Dill-Kreis sind bis auf den jüngsten Fall keine weiteren Sodomiefälle in ihrem Zuständigkeitsbereich bekannt. Auch im Landkreis Limburg-Weilburg sind laut Sprecher Thorsten Roth keine Fälle aktenkundig.

Die Weilburger Tierschützer wollen sich nun für ein Sodomie-Verbot einsetzen. Bereits Anfang Dezember sammelten sie in der Fußgängerzone in Wetzlar Unterschriften. Initiatorin war Brigitte Jonescheit aus Grävenwiesbach (Hochtaunuskreis).

Jonescheit plant für Samstag, 28. Februar, eine Kundgebung vor dem Wiesbadener Landtag,, an der sich auch der Tierschutzverein Weilburg beteiligen will.




 

Das sagt die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen

Weilburg/ Wiesbaden. Die Veterinärin Dr. Madeleine Martin ist Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen

WNZ: Wird der sexuelle Kontakt mit Tieren geahndet?

MM: Nein. Der sexuelle Kontakt mit Tieren ist in Deutschland seit 1969 straffrei. Eine Ahndung ist nur möglich, wenn sich erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bei einem Tier nachweisen lassen. In anderen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, ist die Handlung strafbar.

WNZ: Wie können Veterinärbehörden gegen sexuellen Missbrauch von Tieren vorgehen?

MM: Die Hürden des Tierschutzgesetzes sind hoch. Die Veterinärbehörden können und sollten gegebenenfalls die Hunde sicherstellen und entweder selbst untersuchen oder untersuchen lassen.

WNZ: Der Hundehalter muss sein Tier aber nicht herausgeben. Es genügt, dass er den Hund an der Haustür vorführt. Wie lassen sich dann Schäden am Tier feststellen?

MM: Körperliche Schäden des Tieres festzustellen ist der eine Weg. Die Veterinärämter können aber auch Spezialisten hinzuziehen, die aus dem Verhalten des Tieres Rückschlüsse ziehen können. Natürlich ist dies alles vor der Haustür nur bedingt möglich. Zudem kommt es oft vor, dass der Halter nicht die Tür öffnet. Da die Wohnung verfassungsrechtlich geschützt ist, brauchen Sie dann eine richterliche Durchsuchungsgenehmigung. Die erhalten Sie aber nur, wenn Sie konkrete Belegt für erhebliche Schmerzen und Leiden der Tiere haben.

WNZ: Wie häufig kommen sexuelle Übergriffe auf Tiere vor?


MM: Es gibt keine Zahlen, keine Statistiken, gar nichts.

WNZ: Ihr persönlicher Eindruck?

MM: Die Fälle nehmen zu. Das kann ich ganz klar sagen, auch wenn viele Fälle im Dunkeln bleiben. Rückschlüsse lässt aber beispielsweise die Präsenz im Internet zu. Betroffen sind übrigens sowohl landwirtschaftliche Nutztiere, also zum Beispiel Schafe, Ziegen oder Ponys, als auch Haustiere in privater Haltung. In den Niederlanden hat es kürzlich einen dramatischen Fall mit Ponys gegeben. Dort gibt es mittlerweile die Forderung, dass der sexuelle Umgang mit Tieren unter Strafe gestellt wird. Ich setze mich für ein solch klares Verbot sexueller Handlungen an Tieren auch in Deutschland ein. Das Tierschutzgesetz muss dem Rechnung tragen.

 

 

Quelle: Wetzlarer Neue Zeitung

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23.02.09