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Wetzlarer
Neue Zeitung (WNZ) – Weilburger Tageblatt vom 14. Februar 2009 berichtet:
Tierschutz geht gegen Sodomie vor
Mann aus Wetzlar soll sexuellen Kontakt mit seinem Hund
haben
Carmen
Schmidt
Weilburg/
Wetzlar. Sexuelle Kontakte mit Tieren, auch Sodomie genannt – mit diesem
Thema befasst sich der Tierschutzverein Weilburg seit einigen Wochen. Anlass
ist ein Fall, bei dem ein Mann aus Wetzlar sexuellen Umgang mit seinem Hund
gehabt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Limburg ermittelt wegen Verstoßes
gegen das Tierschutzgesetz. Allein der sexuelle Kontakt mit Tieren ist nicht
strafbar. Dass sich das ändert, fordert die Tierschutzbeauftragte des Landes
Hessen, Madeleine Martin, im Gespräch mit dieser Zeitung (siehe Kasten).
Der Fall, um den es geht, soll sich im
vergangenen Jahr zugetragen haben. Der Verdacht des sexuellen Kontakts mit
einem Rüden habe sich nach einer tierärztlichen Untersuchung bestätigt, sagte
Hans-Joachim Stumpf, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und
Verbraucherschutz des Lahn-Dill-Kreises. „Wir haben den Vorgang an die
Staatsanwaltschaft in Limburg übergeben“, teilte Stumpf mit.
Veterinäramt: „Wir bedauern sehr, dass
Sodomie nicht verboten ist“
Für die Weilburger Tierschützer ist der Fall
damit nicht erledigt. „Wir kennen die betreffende Person und wissen, dass er
weitere Hunde hält“, sagte Gabriele Krikau, Vorsitzende des
Tierschutzvereins. Zwei der Tiere – eine Hündin und einen zwölf Wochen alten
Welpen – habe der betreffende Halter den Tierschützern freiwillig überlassen.
„Wir haben keine rechtliche Handhabe, ihm die anderen Hunde abzunehmen“,
sagte Krikau. Bei den beiden Tieren, um die sich die Weilburger Tierschützer
nun kümmern, habe sich ein sexueller Kontakt nicht medizinisch nachweisen
lassen. Auf Grund des Verhaltens der Tiere bestehe jedoch der Verdacht, dass
der Halter sowohl mit der Hündin, als auch mit dem Welpen sexuellen Kontakt
hatte. Zwei Tierschützer haben inzwischen Anzeige erstattet. „Unser Ziel ist
es, dass der Mann die Hunde weggenommen bekommt und dass er ein Halteverbot
für Hunde erhält“, sagte Krikau.
Der betreffende Halter bestätigte am
Donnerstag auf Anfrage dieser Zeitung seine Neigung: „Ich stehe dazu.“ Wir
bedauern sehr, dass Sodomie nicht verboten ist“, sagte Amtsleiter
Hans-Joachim Stumpf. Denn ohne ein Verbot könne das Veterinäramt nur bedingt
eingreifen. „Für uns ist das ein Problem. Wir können nur tätig werden, wenn
der Sodomiefall mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier
verbunden ist.“ Dies zu überprüfen sei indes nicht einfach. Der Hundehalter sei
lediglich verpflichtet, sein Tier an der eigenen Wohnungstür den Mitarbeitern
des Veterinäramtes vorzuführen. „Bestimmte medizinische Untersuchungen lassen
sich aber an der Haustür nicht machen“, sagte Stumpf.
Die Staatsanwaltschaft Limburg äußerte sich zu
dem aktuellen Fall nicht. Nach Auskunft des Sprechers Hans-Joachim Herrchen
sei von einer Straftat nur dann auszugehen, wenn dem Tier im Sinne des
Tierschutzgesetzes Leiden zugefügt worden seien.
Dem Veterinäramt für den Lahn-Dill-Kreis sind
bis auf den jüngsten Fall keine weiteren Sodomiefälle in ihrem
Zuständigkeitsbereich bekannt. Auch im Landkreis Limburg-Weilburg sind laut
Sprecher Thorsten Roth keine Fälle aktenkundig.
Die Weilburger Tierschützer wollen sich nun
für ein Sodomie-Verbot einsetzen. Bereits Anfang Dezember sammelten sie in
der Fußgängerzone in Wetzlar Unterschriften. Initiatorin war Brigitte
Jonescheit aus Grävenwiesbach (Hochtaunuskreis).
Jonescheit plant für Samstag, 28. Februar,
eine Kundgebung vor dem Wiesbadener Landtag,, an der sich auch der
Tierschutzverein Weilburg beteiligen will.
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Das sagt
die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen
Weilburg/ Wiesbaden. Die Veterinärin Dr. Madeleine
Martin ist Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen
WNZ: Wird der sexuelle Kontakt mit Tieren geahndet?
MM: Nein. Der sexuelle Kontakt mit Tieren ist in
Deutschland seit 1969 straffrei. Eine Ahndung ist nur möglich, wenn sich
erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bei einem Tier nachweisen lassen.
In anderen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, ist die Handlung
strafbar.
WNZ: Wie können Veterinärbehörden gegen sexuellen
Missbrauch von Tieren vorgehen?
MM: Die Hürden des Tierschutzgesetzes sind hoch. Die Veterinärbehörden
können und sollten gegebenenfalls die Hunde sicherstellen und entweder
selbst untersuchen oder untersuchen lassen.
WNZ: Der Hundehalter muss sein Tier aber nicht
herausgeben. Es genügt, dass er den Hund an der Haustür vorführt. Wie lassen
sich dann Schäden am Tier feststellen?
MM: Körperliche Schäden des Tieres festzustellen ist
der eine Weg. Die Veterinärämter können aber auch Spezialisten hinzuziehen,
die aus dem Verhalten des Tieres Rückschlüsse ziehen können. Natürlich ist
dies alles vor der Haustür nur bedingt möglich. Zudem kommt es oft vor,
dass der Halter nicht die Tür öffnet. Da die Wohnung verfassungsrechtlich
geschützt ist, brauchen Sie dann eine richterliche
Durchsuchungsgenehmigung. Die erhalten Sie aber nur, wenn Sie konkrete
Belegt für erhebliche Schmerzen und Leiden der Tiere haben.
WNZ: Wie häufig kommen sexuelle Übergriffe auf Tiere
vor?
MM: Es gibt keine Zahlen, keine Statistiken, gar
nichts.
WNZ: Ihr persönlicher Eindruck?
MM: Die Fälle nehmen zu. Das kann ich ganz klar sagen,
auch wenn viele Fälle im Dunkeln bleiben. Rückschlüsse lässt aber
beispielsweise die Präsenz im Internet zu. Betroffen sind übrigens sowohl
landwirtschaftliche Nutztiere, also zum Beispiel Schafe, Ziegen oder Ponys,
als auch Haustiere in privater Haltung. In den Niederlanden hat es kürzlich
einen dramatischen Fall mit Ponys gegeben. Dort gibt es mittlerweile die
Forderung, dass der sexuelle Umgang mit Tieren unter Strafe gestellt wird.
Ich setze mich für ein solch klares Verbot sexueller Handlungen an Tieren
auch in Deutschland ein. Das Tierschutzgesetz muss dem Rechnung tragen.
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Quelle:
Wetzlarer Neue Zeitung
Kontakt:
Weilburger Tageblatt
Marktplatz 1
35781 Weilburg
Tel.: (06471) 938027
Fax: (06471) 39144
Wir danken
für die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung.
23.02.09
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