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Nun vorbestraft wegen Tierquälerei
54-jähriger Arbeiter hatte sich an einem Zwergpony vergriffen.
Euskirchen - Strafrichter Ulrich Feyerabend saß im Euskirchener Amtsgericht
über einen außergewöhnlichen Fall zu Gericht. Einem 54-jährigen verheirateten
Arbeiter wurde vorgeworfen, ein Zwergpony missbraucht zu haben. Im Mai hatte
sich der Angeklagte unbefugt auf eine eingezäunte Koppel begeben. Das stand
nach der Beweisaufnahme vor Gericht fest. Was sich danach im Stall abgespielt
hatte, in den der Angeklagte das Zwergpony mit Futter gelockt hatte, blieb
indes weitgehend im Nebulösen.
Jedenfalls verließ der Angeklagte den Tatort, als ein Pferdepfleger sich
näherte. Er fand im Stall allerlei Utensilien vor, die auf sexuelle
Handlungen schließen ließen. Zuvor hatte er einen dunklen Kleinwagen mit
„weißem Kotflügel“ davonbrausen sehen. Der Tipp einer weiteren Zeugin führte
darauf zur Ermittlung des Verdächtigen.
Vor Gericht gab der Arbeiter dann auch zu, das Pony gefesselt und sexuelle
Manipulationen an sich und an dem Tier vorgenommen zu haben. Er sei sehr
betrunken und in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen.
Richter Feyerabend hielt daraufhin 1980 Euro (60 mal 33 Tagessätze)
Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz
für angemessen. Der bis dato unbescholtene Angeklagte ist nun vorbestraft.
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