Nun vorbestraft wegen Tierquälerei

54-jähriger Arbeiter hatte sich an einem Zwergpony vergriffen.

Euskirchen - Strafrichter Ulrich Feyerabend saß im Euskirchener Amtsgericht über einen außergewöhnlichen Fall zu Gericht. Einem 54-jährigen verheirateten Arbeiter wurde vorgeworfen, ein Zwergpony missbraucht zu haben. Im Mai hatte sich der Angeklagte unbefugt auf eine eingezäunte Koppel begeben. Das stand nach der Beweisaufnahme vor Gericht fest. Was sich danach im Stall abgespielt hatte, in den der Angeklagte das Zwergpony mit Futter gelockt hatte, blieb indes weitgehend im Nebulösen.

Jedenfalls verließ der Angeklagte den Tatort, als ein Pferdepfleger sich näherte. Er fand im Stall allerlei Utensilien vor, die auf sexuelle Handlungen schließen ließen. Zuvor hatte er einen dunklen Kleinwagen mit „weißem Kotflügel“ davonbrausen sehen. Der Tipp einer weiteren Zeugin führte darauf zur Ermittlung des Verdächtigen.

Vor Gericht gab der Arbeiter dann auch zu, das Pony gefesselt und sexuelle Manipulationen an sich und an dem Tier vorgenommen zu haben. Er sei sehr betrunken und in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen.

Richter Feyerabend hielt daraufhin 1980 Euro (60 mal 33 Tagessätze) Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz für angemessen. Der bis dato unbescholtene Angeklagte ist nun vorbestraft.

 

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