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Cannstatter Zeitung, 29. Juli
2005: Zehn Monate Haft für Wilhelma-Tierschänder Bad Cannstatt: Alkoholkranker
37-jähriger Mann gesteht Misshandlungen an einer Muttersau und einer Kuh (if) Wegen Tierquälerei,
Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung in der Wilhelma ist gestern ein 37
Jahre alter Mann vom Amtsgericht Bad Cannstatt zu einer Freiheitsstrafe von
zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem
Mann zur Last gelegt, dass er dreimal in den Schaubauernhof der Wilhelma
unerlaubt eingedrungen war und sowohl ein Mutterschwein wie auch eine Kuh an
den Genitalien verletzt habe. Er soll am 1. Januar 2004 nach Mitternacht
einer schwäbisch-hällischen Muttersau mit einem Messer in die
Genitalien geschnitten haben. Die Muttersau hatte kurz davor 13 Ferkel
zur Welt gebracht. Durch die Tierquälerei und die Verletzung habe sie laut
ärztlicher Gutachten ein gestörtes Pflegeverhalten gehabt und sieben
Ferkel anschließend zerdrückt. Das Schwein musste nach Aufzucht der Ferkel
geschlachtet werden. Am 28. Februar 2004 soll der
Angeklagte erneut im Schaubauernhof die Muttersau gequält und im
Kuhstall bei einer Limburger Kuh, die trächtig war, einen stumpfen Gegenstand
in die Scheide eingeführt haben. Am 29. März soll er wieder dieselbe
Muttersau und die Kuh gequält haben. Der Angeklagte räumte über seine
Verteidigerin die Taten ein und ließ erklären, dass er sich zutiefst dafür
schämte. Wie die Vernehmung ergab, hatte
er eine schwierige Kindheit, ist mit fünf Jahren ins Heim gekommen, besuchte
die Sonderschule ohne Abschluss, wurde früh Vater von Zwillingen, mit denen
er keinen Kontakt mehr hat, auch nicht zu seiner Tochter. Er wurde
drogenabhängig und alkoholsüchtig. Im Gerichtssaal zeigte er sich als reuiger
Mensch, den Blick oft gesenkt, auch als die Bilder von den gequälten Tieren
gezeigt wurden und die zahlreichen ärztlichen Gutachten verlesen wurden, in
denen auch betont wurde, dass das Schwein ohne ärztliche Hilfe gestorben
wäre. Der Mann hat 27 Taten in seinem Vorstrafenregister. In den
Gerichtssaal wurde er mit Handschellen geführt. Er befindet sich derzeit in
Haft. Der Gutachter schloss für die Taten der Tierquälerei verminderte
Schuldfähigkeit nicht aus. Beim dritten Mal war der
Angeklagte in der Wilhelma erwischt und von der Polizei festgenommen worden.
Da war er alkoholisiert. Richterin Melanie Dawidowsky ging auch bei den
beiden anderen Taten von Alkoholeinfluss aus. Der Sachverständige verwies in
seinem Gutachten auf den Heroin- und Alkoholkonsum und die
Persönlichkeitsstörung. Im Oktober 2004 hatte der Angeklagte
Wahnvorstellungen. Zur Tat und den Tatgründen habe sich der Angeklagte
ausgeschwiegen. Sexuelle Abnormitäten könnten vorliegen, sichere Aussagen
kann man nicht machen, so der Gutachter. Die Staatsanwaltschaft
plädierte für eine neunmonatige Freiheitsstrafe, die Verteidigung für
nicht mehr als neun Monate Haft. Richterin Dawidowsky verhängte eine
zehnmonatige Freiheitsstrafe, darin eingerechnet noch ein Härteausgleich zu
einer anderen Strafe. Sie verurteilte die brutale Vorgehensweise gegenüber
den Tieren. Mit freundlicher Genehmigung der
Redaktion. Wilhelmstraße 18-20 70372 Stuttgart Mail
>>> Zur Berichterstattung im April
2004: An Kuh und Schwein vergangen >>> Erstellt: 3. August 2005 |