Cannstatter Zeitung, 29. Juli 2005:

 

 

Zehn Monate Haft für Wilhelma-Tierschänder

 

Bad Cannstatt: Alkoholkranker 37-jähriger Mann gesteht Misshandlungen an einer Muttersau und einer Kuh

 

(if)  Wegen Tierquälerei, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung in der Wilhelma ist gestern ein 37 Jahre alter Mann vom Amtsgericht Bad Cannstatt zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zur Last gelegt, dass er dreimal in den Schaubauernhof der Wilhelma unerlaubt eingedrungen war und sowohl ein Mutterschwein wie auch eine Kuh an den Genitalien verletzt habe. Er soll am 1. Januar 2004 nach Mitternacht einer schwäbisch-hällischen Muttersau  mit einem Messer in die Genitalien geschnitten  haben. Die Muttersau hatte kurz davor 13 Ferkel zur Welt gebracht. Durch die Tierquälerei und die Verletzung habe sie laut ärztlicher Gutachten ein gestörtes Pflegeverhalten gehabt und sieben  Ferkel anschließend zerdrückt. Das Schwein musste nach Aufzucht der Ferkel geschlachtet werden.

Am 28. Februar 2004 soll der Angeklagte erneut im Schaubauernhof die Muttersau gequält  und im Kuhstall bei einer Limburger Kuh, die trächtig war, einen stumpfen Gegenstand in die Scheide eingeführt haben. Am 29. März soll er wieder dieselbe Muttersau und die Kuh gequält haben. Der Angeklagte räumte über seine Verteidigerin die Taten ein und ließ erklären, dass er sich zutiefst dafür schämte.

Wie die Vernehmung ergab, hatte er eine schwierige Kindheit, ist mit fünf Jahren ins Heim gekommen, besuchte die Sonderschule ohne Abschluss, wurde früh Vater von Zwillingen, mit denen er keinen Kontakt mehr hat, auch nicht zu seiner Tochter. Er wurde drogenabhängig und alkoholsüchtig. Im Gerichtssaal zeigte er sich als reuiger Mensch, den Blick oft gesenkt, auch als die Bilder von den gequälten Tieren gezeigt wurden und die zahlreichen ärztlichen Gutachten verlesen wurden, in denen auch betont wurde, dass das Schwein ohne ärztliche Hilfe gestorben wäre. Der Mann hat 27 Taten in seinem  Vorstrafenregister. In den Gerichtssaal wurde er mit Handschellen geführt. Er befindet sich derzeit in Haft.  Der Gutachter schloss für die Taten der Tierquälerei verminderte Schuldfähigkeit nicht aus.

Beim dritten Mal war der Angeklagte in der Wilhelma erwischt und von der Polizei festgenommen worden. Da war er alkoholisiert. Richterin Melanie Dawidowsky ging auch bei den beiden anderen Taten von Alkoholeinfluss aus. Der Sachverständige verwies in seinem Gutachten  auf den Heroin- und Alkoholkonsum und die Persönlichkeitsstörung. Im Oktober 2004 hatte der Angeklagte Wahnvorstellungen. Zur  Tat und den Tatgründen habe sich der Angeklagte ausgeschwiegen. Sexuelle Abnormitäten könnten vorliegen, sichere Aussagen kann man nicht machen, so der Gutachter. Die Staatsanwaltschaft plädierte  für eine neunmonatige Freiheitsstrafe, die Verteidigung für nicht mehr als neun Monate Haft. Richterin Dawidowsky verhängte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, darin eingerechnet noch ein Härteausgleich zu einer anderen Strafe. Sie verurteilte die brutale Vorgehensweise gegenüber den Tieren.

 

Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.

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Erstellt: 3. August 2005