Rechtslage gegen sexuellen Tiermissbrauch im Ausland

 

Sexueller Missbrauch von Tieren - Wer schützt die Opfer? (Stand: Mai 2009)

Von Gabriele Frey

 

 

In Utrecht/Holland wird ein Pony in seinem Unterstand vergewaltigt, in Gent/Belgien trifft es die Hunde eines Tierasyls. In beiden Fällen waren es Männer, die in den Schutzraum der Tiere eindrangen, um sich an ihnen sexuell zu befriedigen. An sich wären diese Vorfälle nur zwei mehr auf der Liste sexueller Missbrauchshandlungen, vor denen die Justiz kapitulieren musste, weil die Rechtslage die Täter und nicht die Opfer schützt.

 

Doch dieses Mal sollte es tatsächlich anders kommen. Die Proteste erreichten die Regierungen, und die Öffentlichkeit forderte energisch ein Verbot gegen sexuelle Übergriffe. Das zähe Ringen, das nun folgte, lässt jedoch keinen Zweifel aufkommen: der Respekt vor der tierlichen Integrität steht in Europa noch ganz am Anfang.

 

Belgien und Holland

In Belgien fiel den Verantwortlichen die Entscheidung etwas leichter. Bereits zwei Jahre nach den Übergriffen, am 19. März 2007, wird ein ausdrückliches Verbot durch Änderung des Tierschutzgesetzes erlassen. Mit bis zu sechs Monaten Haft und/oder Geldstrafe müssen die Täter rechnen. In Holland ringt man noch mit den letzten Feinheiten. Noch ist das Verbot, das voraussichtlich durch das Strafgesetzbuch sexuelle Handlungen mit Tieren untersagt,  nicht rechtskräftig.

 

Und wie sieht es mit den Rechten der Opfer in anderen europäischen Ländern aus? Lohnt sich die Frage überhaupt?

 

Frankreich, England, Schweiz

In Frankreich entschloss man sich bereits im März 2004 mit der Änderung des Strafgesetzbuches sexuelle Handlungen mit „Haustieren“ zu verbieten und mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe zu bestrafen.

Auch Rosie, die Hütehund-Hündin aus Eton Wick/England, die im März 2009 vom 18jährigen Pflegesohn der Familie missbraucht wird, muss sich nicht weiter fürchten. Die Ergebnisse der DNA-Analyse waren eindeutig und auf der Grundlage des Sexualstrafrechts muss ihr Vergewaltiger mit einer Strafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Auch die Tiere in der Schweiz werden seit September 2008 vor „sexuell motivierten Handlungen“ geschützt. Geldstrafe oder Haft drohen den Tätern. Aktiv unterstützt wurde die entsprechende Änderung der Tierschutzverordnung durch 44 Tierschutzorganisationen.

 

Skandinavien

Abgesehen von Finnland kämpfen die Tierschutzverbände Skandinaviens seit Jahren um angemessene Verbotsregelungen. Norwegen wird als Vorreiter die Änderung voraussichtlich in den nächsten Wochen beschließen, und zwar im Zuge der Novellierung des Tierschutzgesetzes. Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Gefängnis, bei schweren Verstöße bis zu drei Jahren, sind vorgesehen. Auch in Schweden ist ein Verbot greifbar nahe und soll in der nun anstehenden Novellierung gesetzlich verankert werden. Nach zahlreichen politischen Anläufen kam es im November 2008 zum erhofften Durchbruch. Durch engagierten, investigativen Journalismus wurde ein Personenkreis des organisierten Tiermissbrauchs enttarnt und durch nachhaltige Presseberichterstattung öffentlich bekannt.

Als eine Ausnahmeerscheinung ganz besonderer Art muss die derzeitige Situation in Dänemark gesehen werden. Intensive Kampagnen und öffentliche Aufmerksamkeit führten 2006 zur Stellungnahme des Dänischen Rates für Tierethik. Nach Ansicht der elf Ratsmitglieder (ein Minderheitsvotum) dürfen eigene Tiere weiterhin sexuell ausgebeutet werden, sofern dies nicht kommerziell geschieht, fremde Tiere jedoch nicht. Fremde Tiere sind nach Ansicht des Rates zwar auch einem erhöhten Risiko ausgesetzt, aber vor allem sollte auf die Gefühle der Tierbesitzer Rücksicht genommen werden.

Die öffentliche, fachlich begründete Kritik an diesen Empfehlungen von Seiten zahlreicher Tierärzte blieb bis heute ohne Einfluss.  

 

Italien und Österreich

In Italien und Österreich fehlen trotz tierschutzrechtlicher Änderungen in den Jahren 2004/2005 die Grundlagen für eine wirksame Strafverfolgung. In Italien bemüht sich der Tierschutz trotz begrenzter rechtlicher Möglichkeiten um die Aufdeckung und Strafverfolgung kommerzieller sexueller Ausbeutung, insbesondere von Hunden.

 

Und Deutschland?

Die Forderung nach der Änderung des Tierschutzgesetzes hier in Deutschland ist gestellt, u. a. vom Bundesverband, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere. Wann und durch welche legislativen Prozesse sie zu verwirklichen sein wird, kann zurzeit (noch) nicht beantwortet werden. Immerhin will sich Hessen nach Angaben des Staatssekretärs im für Tierschutz zuständigen Umweltministerium des Themas annehmen und eine Bundesratsinitiative prüfen.

 

Gabriele Frey

 

Die Autorin initiierte 2003 das Internetprojekt „VTL Verschwiegenes Tierleid Online“. Veröffentlichungen u.a.

FREY, G. & SCHRÖDER, B. (2006): Pornografische Ausbeutung der Tiere. In: SCHRÖDER, B., Hg. Verschwiegenes Tierleid – sexueller Missbrauch an Tieren, Windhagen 2006. 328 Seiten. ISBN 3-00-017726-4, S. 307-326.

 

 

 

Veröffentlicht in:

 

FREY, G. (2009): Rechtslage gegen sexuellen Tiermissbrauch im Ausland: Sexueller Missbrauch von Tieren. Wer schützt die Opfer? In: Tierrechte, Nr. 2.09 – Nr. 48 , S. 18.

 

 

„Der Tierschutzkalender 2010: Aktiv für Tierrechte“, Seite175 ff.

 

 

 

 

 

 

 

17.09.11