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Rechtslage gegen sexuellen
Tiermissbrauch im Ausland Sexueller Missbrauch von Tieren - Wer
schützt die Opfer? (Stand: Mai 2009) Von Gabriele Frey In
Utrecht/Holland wird ein Pony in seinem Unterstand vergewaltigt, in
Gent/Belgien trifft es die Hunde eines Tierasyls. In beiden Fällen waren es
Männer, die in den Schutzraum der Tiere eindrangen, um sich an ihnen sexuell
zu befriedigen. An sich wären diese Vorfälle nur zwei mehr auf der Liste
sexueller Missbrauchshandlungen, vor denen die Justiz kapitulieren musste,
weil die Rechtslage die Täter und nicht die Opfer schützt. Doch
dieses Mal sollte es tatsächlich anders kommen. Die Proteste erreichten die
Regierungen, und die Öffentlichkeit forderte energisch ein Verbot gegen
sexuelle Übergriffe. Das zähe Ringen, das nun folgte, lässt jedoch keinen
Zweifel aufkommen: der Respekt vor der tierlichen Integrität steht in Europa
noch ganz am Anfang. Belgien
und Holland In
Belgien fiel den Verantwortlichen die Entscheidung etwas
leichter. Bereits zwei Jahre nach den Übergriffen, am 19. März 2007, wird ein
ausdrückliches Verbot durch Änderung des Tierschutzgesetzes erlassen. Mit bis
zu sechs Monaten Haft und/oder Geldstrafe müssen die Täter rechnen. In Holland ringt man noch mit den letzten Feinheiten. Noch ist
das Verbot, das voraussichtlich durch das Strafgesetzbuch sexuelle Handlungen
mit Tieren untersagt, nicht
rechtskräftig. Und
wie sieht es mit den Rechten der Opfer in anderen europäischen Ländern aus?
Lohnt sich die Frage überhaupt? Frankreich,
England, Schweiz In
Frankreich entschloss man sich bereits im März 2004 mit der
Änderung des Strafgesetzbuches sexuelle Handlungen mit „Haustieren“ zu
verbieten und mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe zu bestrafen. Auch
Rosie, die Hütehund-Hündin aus Eton
Wick/England, die im März 2009 vom 18jährigen Pflegesohn der
Familie missbraucht wird, muss sich nicht weiter fürchten. Die Ergebnisse der
DNA-Analyse waren eindeutig und auf der Grundlage des Sexualstrafrechts muss
ihr Vergewaltiger mit einer Strafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Auch die Tiere
in der Schweiz werden seit September 2008 vor „sexuell motivierten
Handlungen“ geschützt. Geldstrafe oder Haft drohen den Tätern. Aktiv
unterstützt wurde die entsprechende Änderung der Tierschutzverordnung durch
44 Tierschutzorganisationen. Skandinavien Abgesehen
von Finnland kämpfen die Tierschutzverbände Skandinaviens seit Jahren um
angemessene Verbotsregelungen. Norwegen
wird als Vorreiter die Änderung voraussichtlich in den nächsten Wochen beschließen,
und zwar im Zuge der Novellierung des Tierschutzgesetzes. Geldstrafen oder
bis zu einem Jahr Gefängnis, bei schweren Verstöße bis zu drei Jahren, sind
vorgesehen. Auch in Schweden ist ein Verbot
greifbar nahe und soll in der nun anstehenden Novellierung gesetzlich
verankert werden. Nach zahlreichen politischen Anläufen kam es im November
2008 zum erhofften Durchbruch. Durch engagierten, investigativen Journalismus
wurde ein Personenkreis des organisierten Tiermissbrauchs enttarnt und durch
nachhaltige Presseberichterstattung öffentlich bekannt. Als
eine Ausnahmeerscheinung ganz besonderer Art muss die derzeitige Situation in
Dänemark gesehen werden. Intensive Kampagnen und öffentliche
Aufmerksamkeit führten 2006 zur Stellungnahme des Dänischen Rates für
Tierethik. Nach Ansicht der elf Ratsmitglieder (ein Minderheitsvotum) dürfen eigene Tiere weiterhin sexuell
ausgebeutet werden, sofern dies nicht kommerziell geschieht, fremde Tiere jedoch nicht. Fremde Tiere sind nach Ansicht des
Rates zwar auch einem erhöhten Risiko ausgesetzt, aber vor allem sollte auf
die Gefühle der Tierbesitzer Rücksicht genommen werden. Die
öffentliche, fachlich begründete Kritik an diesen Empfehlungen von Seiten
zahlreicher Tierärzte blieb bis heute ohne Einfluss. Italien
und Österreich In
Italien und
Österreich fehlen trotz tierschutzrechtlicher Änderungen in
den Jahren 2004/2005 die Grundlagen für eine wirksame Strafverfolgung. In
Italien bemüht sich der Tierschutz trotz begrenzter rechtlicher Möglichkeiten
um die Aufdeckung und Strafverfolgung kommerzieller sexueller Ausbeutung,
insbesondere von Hunden. Und
Deutschland? Die
Forderung nach der Änderung des Tierschutzgesetzes hier in Deutschland ist
gestellt, u. a. vom Bundesverband,
der Tierärztlichen Vereinigung für
Tierschutz und dem Bund gegen
Missbrauch der Tiere. Wann und durch welche legislativen Prozesse sie zu
verwirklichen sein wird, kann zurzeit (noch) nicht beantwortet werden.
Immerhin will sich Hessen nach Angaben des Staatssekretärs im für Tierschutz
zuständigen Umweltministerium des Themas annehmen und eine Bundesratsinitiative
prüfen. Gabriele
Frey Die Autorin initiierte 2003 das Internetprojekt „VTL
Verschwiegenes Tierleid Online“. Veröffentlichungen u.a. FREY,
G. & SCHRÖDER, B. (2006): Pornografische Ausbeutung der Tiere. In: SCHRÖDER,
B., Hg. Verschwiegenes Tierleid – sexueller Missbrauch an Tieren, Windhagen
2006. 328 Seiten. ISBN 3-00-017726-4, S. 307-326. Veröffentlicht
in: FREY, G. (2009): Rechtslage gegen sexuellen Tiermissbrauch im Ausland: Sexueller
Missbrauch von Tieren. Wer schützt die Opfer?
In: Tierrechte, Nr. 2.09 – Nr. 48 , S. 18. „Der
Tierschutzkalender 2010: Aktiv für Tierrechte“, Seite175 ff. 17.09.11
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