Schweden 2003
Der schwedische
Tierschutzverbund Förbundet
Djurens Rätt konfrontierte sämtliche im Schwedischen Parlament
vertretenen Parteien mit den folgenden drei Fragen:
- Wie ist Ihr Standpunkt zur
Sodomie?
- Meinen Sie, dass ein
gesetzliches Verbot gegen Sodomie eingeführt werden soll? Begründen
Sie Ihre Meinung.
- Beabsichtigen Sie
hinsichtlich dieser Frage irgendwelche Initiativen, zum Beispiel im
Parlament? Wenn ja, auf welche Art und Weise?
Die Antworten der befragten
Parteien (hier auszugsweise):
Moderaterna
(Gemäßigten)
- Sodomie ist Tierquälerei.
- Sodomie ist als
Tierquälerei anzusehen und muss deshalb verboten und strafbar sein.
- Tierquälerei soll mit
Gesetzen, Strafen und Meinungsbildung bekämpft werden. Nicht selten
ist Tierquälerei - und Sodomie - bei Menschen mit psychischen und/oder
umfassenden sozialen Problemen zu finden. Ein Problem, das die
Gesellschaft lösen muss.
Kristdemokraterna (Christdemokraten)
- Sodomie ist Tierquälerei
und muss bekämpft werden.
- Ja. Unseres Erachtens gibt
es eine Möglichkeit, dass Personen, die Sodomie vollzogen haben wegen
Tierquälerei verurteilt werden können, wenn bewiesen werden kann, dass
das Tier gelitten hat. Deshalb ist es eine Frage der Auslegung und des
Beweises, um festzustellen, ob das Tier gelitten hat oder nicht, was
wir für unangemessen halten.
- Wir werden dieses Thema im
Parlament einbringen [...]. Ebenfalls werden wir Öffentlichkeitsarbeit
betreiben, indem wir in Kürze einen Artikel darüber veröffentlichen
werden.
Centerpartiet (Zentrumspartei)
- Die Centerparti vertritt
die Ansicht, dass Tiere gut behandelt werden und von Leiden geschützt
werden sollen. Der Mensch hat aufgrund seiner einzigartigen Stellung
eine besondere Verantwortung für das Wohlergehen des Tiers. Sodomie
ist mit seinem Wohlergehen nicht vereinbar.
- Die Begründung soll auf
Grundlage des Tierschutzgesetzes erfolgen. Siehe oben.
- Wir verfolgen momentan
einen Fall von Sodomie in Halland. Sollte es sich herausstellen, dass
das Tierschutzgesetz mangelhaft ist, indem es eine
"Hintertür" offen lässt, wird die Centerparti handeln, zum
Beispiel durch eine persönliche Eingabe im Parlament oder durch ein
Mitglied im Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss.
Folkpartiet (Volkspartei)
- Die Liberalen der
Folksparti sind gegen alle Arten des Übergriffs gegenüber dem Tier.
Abgesehen davon, dass es schrecklich und verletzend ist, das Tier
derartigen Übergriffen auszusetzen, brauchen die Menschen, die diese
begehen, Hilfe.
- Die bereits bestehende
Gesetzgebung hinsichtlich des Tierschutzes in Kapitel 16 Strafgesetz
§13 kann angewendet werden, falls dem Tier Leiden zugefügt wird.
Trifft dies zu, dann wird das Tierschutzvergehen mit Geldbuße oder
Freiheitsstrafe, höchstens 2 Jahre, geahndet. Das Tierschutzgesetz
(1988:534) dürfte auch angewendet werden können. Entscheidender ist
die Frage, wie die schon bestehenden Tierschutzgesetze durch die
Gerichte in der Praxis angewendet werden.
- Wir haben einzelne
Mitglieder, die sich auf verschiedene Art und Weise sehr engagiert für
alle Tierschutzbelange einsetzen.
Socialdemokraterna (Sozialdemokraten)
- Das Tier darf niemals
ungerechtfertigtem Leiden ausgesetzt werden. Wir Sozialdemokraten
arbeiten seit vielen Jahren an einer Verschärfung des Tierschutz. Wir
sind selbstverständlich gegen dieses Vorkommnis.
- In der jetzigen
Gesetzgebung existiert kein ausdrückliches Verbot gegen
Tierpornographie und deshalb kann der rechtlichen Schutz des Tiers als
unzureichend angesehen werden. Laut der geltenden Gesetze ist es
verboten, dem Tier Schaden oder Leiden zuzufügen. Das Tierschutzgesetz
bestimmt, dass das Tier gut behandelt und gegen unnötiges Leiden
geschützt werden soll. [...] Wenn das Tier Schaden oder Leiden
erfährt, sollte dieses Gesetz anwendbar sein, sofern bewiesen wird,
dass das Tier geschädigt und/oder gequält wurde.
- Wie wir schon zu Frage 2
sagten, kann das Gesetz als unzureichend betrachtet werden. Eine
Eingabe seitens eines Mitglieds der Sozialdemokraten zum Thema Sodomie
ist erfolgt, wurde jedoch im laufenden Parlamentsjahr noch nicht
behandelt.
Vänsterpartiet (Linkspartei)
- Sodomie beinhaltet
Geschlechtsverkehr. Sodomie in ihrer schlimmsten Form zeigt sich in
der Tierpornographie. Nach Ansicht der Vänsterpartiet ist jede
Pornographie insofern eine Form der Ausbeutung, wenn keine aktive
Zustimmung aller Beteiligten gegeben ist. Eine sexuelle Beziehung soll
auf einer aktiven Einwilligung aller Partner beruhen. Demzufolge soll
man nicht erst Nein sagen müssen, um zu zeigen, dass man nicht will,
sondern man muss stattdessen aktiv Ja sagen, um seine Einwilligung zu
geben. Diese Einstellung ist grundlegend, um beispielsweise die Rechte
des Kindes zu schützen, denn das Kind ist besonders ausgeliefert, weil
es oft nicht Nein sagen kann, zum Beispiel aus Angst oder um dem
Willen des anderen zu entsprechen. Der Erwachsene benutzt in diesem
Fall seine stärkere Position zu seinem eigenen Vorteil, ohne dass das
Kind dies verstehen kann. Diese Grundeinstellung gilt für alle
Individuen gleichermaßen. Für Menschen wie Tiere. Eine aktive
Zustimmung zu sexuellen Handlungen ist notwendig, damit diese für alle
Beteiligten unter gleichen Bedingungen stattfinden. Das ist das
absolut Wichtigste, um die Ausbeutung auf Kosten anderer zu
verhindern. Das Tier kann keine aktive Zustimmung geben und muss
deshalb als durch den Menschen ausgebeutet gesehen werden.
Tierpornographie muss aus diesem Grunde verboten werden.
- Ein Gesetz, welches
Geschlechtverkehr mit Tieren verbietet gibt es nicht mehr. Es wurde
1944 abgeschafft. Die Behauptung, dass Geschlechtsverkehr mit Tieren
erlaubt ist, weil das Gesetz nicht mehr existiert, muss mit dem Gesetz
gegen Tierquälerei konfrontiert werden, die strafbar ist. Die
Linkspartei hält den Geschlechtsverkehr mit Tieren für Tierquälerei.
Das heißt, dass das Gesetz, welches das Tier gegen Tierquälerei
schützt, es ebenfalls gegen sexuelle Ausbeutung schützen soll. Hier
mangelt es jedoch leider an der Umsetzung.
- Das Tierschutzgesetz könnte
so verstärkt werden, dass deutlich klargestellt wird, dass
Geschlechtsverkehr mit Tieren nicht erlaubt sein soll. Als die beste
Maßnahme erachten wir hingegen die Umsetzung des Gesetzes dem heutigen
Strafgesetz entsprechend. In einigen Teilen des Landes wird das Gesetz
dementsprechend angewendet - das heißt Tierpornographie ist ein
Vergehen im Sinne des Strafgesetzes. In diesen Fällen waren Polizei
und Staatsanwaltschaft aufmerksam. In anderen Teilen des Landes war
die Auslegung des Gesetzes jedoch viel zu schwach und führte noch
nicht einmal zur Anklageerhebung. Das ist es, wozu wir als
Vänsterparti unserer Ansicht nach beitragen müssen. Die
Ungesetzlichkeit von Tierpornographie muss Praxis sein und die
Gerichte müssen das Gesetz dementsprechend anwenden.
Miljöpartiet de gröna (Umweltpartei der Grünen)
- Das ist ein sexueller
Übergriff auf das Tier und eine verletzende Behandlung.
- Nach Ansicht der Miljöparti
muss ein Verbot gegen Sodomie in das Tierschutzgesetz aufgenommen
werden. Der Paragraph muss mit Strafe belegt werden. Im früheren
Tierschutzgesetz (von 1944) existierte ein Verbot, jedoch lässt das
Tierschutzgesetz von 1988 ein solches Verbot vermissen. Wir sind uns
bewusst, dass das Tier heutzutage sexuellen Übergriffen ausgesetzt
ist, zum Beispiel befindet sich entsprechendes Bildmaterial im Internet,
das in Schweden hergestellt wurde.
- Die Abgeordneten Gustav
Fridolin und Ulf Holm wendeten sich im Oktober 2002 ans Parlament, um
das Verbot und die Strafbarkeit der Sodomie im Tierschutzgesetz
einzuführen. Die Eingabe sieht ebenfalls ein Verbot der Herstellung,
Verbreitung und des Besitzes von Tierpornographie vor. Vor kurzem
wurde die Eingabe im Verfassungsausschuss behandelt; die Miljöparti
war die einzige Partei, die sich hinter den Antrag stellte.
Schwedischer
Originaltext
Förbundet
Djurens Rätt
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