VTL - FAQHäufig gestellte Fragen
Inhalt
Was versteht man unter dem
sexuellen Missbrauch von Tieren? Darunter versteht man im engeren Sinn
alle sexuellen Handlungen an und mit Tieren, die vollzogen werden, um sexuelle
Lustgefühle des Menschen zu erregen und zu
befriedigen. Dieser Handlungen umfassen unter anderem die anale, vaginale und
orale Penetration, die manuelle und orale Masturbation des Tieres, die
Einführung von Objekten in die Genitalien sowie die absichtliche
Schmerzzufügung oder Tötung des Tieres zum Zwecke des Lustgewinns. Im
weiteren Sinn umfasst der sexuelle Missbrauch die kommerzielle und
private Vermittlung von Tieren für sexuelle Handlungen, die Herstellung von
Bildmaterialien für kommerzielle oder private Zwecke (Tierpornographie), die
Gewöhnung und Konditionierung von Tieren an sexuelle Handlungen. Führt der sexuelle Missbrauch immer zu einer körperlichen Verletzung
des Tieres? Zusätzlich zur Verletzung der tierlichen
Integrität durch die Missbrauchshandlungen können körperlichen Verletzungen
als Folge auftreten, doch sie müssen es nicht. Ob und wie stark das Tier
körperlich verletzt wird, hängt unter anderem von den Sexualpraktiken selbst
und von den anatomischen Voraussetzungen (z.B. der Größe) der missbrauchten
Tiere ab. Sind sexuelle Missbrauchshandlungen immer mit direkter,
körperlicher Gewalteinwirkung auf das Tier (z.B. Fesselung, Betäubung,
Schläge, Verstümmelungen usw.) verbunden? Direkte Gewalt gegen die Opfer zur
Durchsetzung des eigenen Willens ist nicht zwangläufig der Fall. Entscheidend
ist hier unter anderem die Einschätzung des Missbrauchenden hinsichtlich
seines eigenen Verletzungsrisikos beim gewaltsamen Vorgehen. Die Fähigkeit
des Opfers zur Abwehr des sexuellen Übergriffs, Kenntnisse über das Verhalten
des Opfers, seine Manipulierbarkeit und die persönliche Erfahrungen mit
Missbrauchspraktiken und Häufigkeiten beeinflussen die Wahrscheinlichkeit der
Gewalteinwirkung. Ist es auch dann sexueller Missbrauch,
wenn das Tier sich nicht gegen die
Handlungen wehrt? Jede sexuelle Handlung eines Menschen mit
oder an einem Tier, die er vollzieht, um sich selbst oder andere sexuell zu
erregen, ist sexueller Missbrauch. Zum Beispiel kann die körperliche
Gegenwehr des Tieres im Eigeninteresse des Menschen durch gezielte
Manipulationen (z.B. schon im Welpenalter) unterdrückt werden. Duldungs- und
Kooperationsverhalten können - selbst bei objektiv vorhandenen
Schmerzempfindungen - erlernt werden. Dies wird durch tierärztliche Erfahrungen
eindeutig belegt. Doch die alleinige Kontrolle über die Situation, das heißt,
das WER, WANN, WIE und WO der Handlung liegt beim Missbrauchenden. Er hat die
vollständige Entscheidungsgewalt. Denn er selbst wählt das zu missbrauchende
Tier, er entscheidet allein über den Zeitpunkt des Missbrauchs, bestimmt den
Ort, an dem er stattfindet und entscheidet über die Sexpraktiken, die er
vollziehen will. Ist der sexuelle Missbrauch immer als ein Akt
der Gewalt gegen das Tier
anzusehen? Ja,
selbst dann, wenn keine körperlichen Schädigungen als Folge auftreten,
auf direkte Gewalteinwirkung durch Fesselungen, Betäubungen usw. verzichtet
wird oder das Tier die Handlungen duldet. Tiere können im rechtlichen Sinn
sexuellen Handlungen nicht zustimmen. Doch es ist diese Zustimmungsfähigkeit
zu sexuellen Handlungen, die als fester Bestandteil unseres Rechtssystems
auch die Werturteile unserer westlichen Kultur markiert. Rechtens sind
sexuelle Handlungen zwischen Menschen, nur dann, wenn alle Beteiligten fähig
sind, ihre ZUSTIMMUNG informiert und
bewußt zu geben. So schreitet der Gesetzgeber beispielsweise bei sexuellen
Übergriffen auf Psychotherapiepatienten durch den behandelnden Therapeuten,
bei Strafgefangenen durch das Dienstpersonal oder bei Minderjährigen
strafverhängend ein. Ein Tier, auf das der Missbrauchende seine sexuellen
Bedürfnisse richtet, kann die möglichen Folgen (z.B. Genitalinfektionen,
Erosionen der Schleimhäute etc.), welche diese Handlungen haben können,
geistig nicht abschätzen. Seine Unterlegenheit liefert es an den
Missbrauchenden aus: es kann sich weder verbal äußern noch seine Interessen
gerichtlich durchsetzen. In seiner abhängigen Position ist es vollständig auf
die Deutungen seines non-verbalen Verhaltens durch den Menschen angewiesen. Die Ausbeutung dieser
unterlegenen, abhängigen Position des Tieres macht den sexuellen Missbrauch
zum Akt der Gewalt. Welche Tiere werden
missbraucht? Missbrauchshandlungen werden sowohl an
domestizierten Tieren (Haustieren) als auch an Wildtieren vollzogen. Bei
Wildtieren handelt es sich zumeist um Übergriffe in Zoos, Wildparks und
ähnlichen Einrichtungen. Innerhalb der Gruppe der Haustiere
sind Pferde und Hunde besonders häufig betroffen, doch werden auch Esel,
Schweine, Ziegen, Schafe und Kühe missbraucht. Übergriffe auf Hühner, Enten,
Gänse, Kaninchen und Katzen erfolgen ebenfalls, werden jedoch seltener
entdeckt, da es vergleichsweise leicht ist, sich der zumeist durch den
Missbrauch zu Tode gequälten Tiere unbemerkt und unerkannt zu entledigen. Wer missbraucht Tiere sexuell? Die Bandbreite sexueller Missbrauchshandlungen
läßt sich keiner bestimmten Personengruppe zuordnen. Alter,
Geschlecht, Bildungsstand und Einkommensverhältnisse
variieren; ebenso lassen Merkmale wie Familienstand, Partnerschaften, soziale
Kontakte, Tierhaltung oder sexuelle Präferenz (hetero-, homo-, bisexuell)
keine verlässlichen Rückschlüsse zu. Zwar weisen Untersuchungen an
Psychiatriepatienten ein signifikant höheres Vorkommen an sexuellen
Übergriffen innerhalb dieser Gruppe nach, woraus jedoch nicht gefolgert
werden kann, dass eine gravierende psychische Erkrankung als ursächlich für
den Tiermissbrauch anzusehen ist. Missbrauchshandlungen von Kindern und
Jugendlichen sind umfassend dokumentiert. Einige Untersuchungen
bestätigen den Zusammenhang zwischen Tiermissbrauch und selbst erlittenen
bzw. zu erleidenden Missbrauchshandlungen, z.B. durch ein Familienmitglied
des minderjährigen Täters. Das Ausleben kindlichen Neugierverhaltens muss
ebenfalls in Betracht gezogen werden. Obwohl derzeit von einem vorwiegend
männlichen Täterkreis ausgegangen wird, muss auf die besondere Rolle der
Frau hingewiesen werden. Im Bereich der kommerziellen Tierpornographie,
insbesondere der Herstellung von Filmmaterial, befriedigt sie durch den
Tiermissbrauch voyeuristische Bedürfnisse. Auch bieten Frauen - gegen entsprechendes Entgelt - die Beteilung an oder den Vollzug
sexueller Handlungen an Tieren an. Warum werden Tiere sexuell missbraucht? Von wissenschaftlicher Seite werden die
Motive/Ursachen des Missbrauchs in der Regel in der Person des Täters
gesucht. Die Amerikanerin Carol Adams schlägt
folgende grobe Unterteilung vor: Erstens der „opportunistische Tiersex“. Motive wie Neugier und Langeweile
sind hier zu nennen, aber auch die Unsicherheit gegenüber einem menschlichen
Sexualpartner oder das Fehlen eines menschlichen Partners. Auf Befragung
geben Täter z.B. an, dass Tiere billiger, leichter verfügbar und leichter zu
befriedigen seien als ein Mensch. Zu dieser ersten Gruppe gehören u.a. auch
jene Personen, die sich zum sexuellen Übergriff „anstiften“ lassen. Frauen
und Männer, die sich z.B. den sexuellen Phantasien eines anderen unterordnen
und vor ihm bzw. mit ihm gemeinsam sexuelle Missbrauchshandlungen am Tier
vollziehen. Zweitens die „sexuelle Fixierung“ auf Tiere. Hierunter fallen Personen, die
ihre sexuellen Bedürfnisse ausschließlich oder überwiegend auf Tiere richten und
diese an ihnen oder durch sie befriedigen. Die deutsche Psychologin Andrea
Beetz stellte durch ihre Internetstudie fest, dass von den 113 befragten
Männern, die sexuelle Handlungen an Tieren vollziehen (103) bzw. diese
ausprobieren wollen (10), 23 % der Männer
ausschließlich und 23,9 % überwiegend Tiere zur sexuellen Befriedigung ihrer
Bedürfnisse „bevorzugen“. In der überwiegenden Zahl der Fälle (d.h.
bei ca. 65 % der insgesamt befragten Männer) fanden die ersten sexuellen
Übergriffe auf Tiere im Alter zwischen 12 und 17 Jahren statt. Befragt
nach den Ursachen ihrer ersten sexuellen Handlungen zeigt sich, dass ca. ein
Drittel der Männer ihren ersten Übergriff als nicht von ihnen selbst
ausgehend, sondern als vom Tier initiiert wahrnehmen. Nach der amerikanischen
Psychologin Hani Miletski richten sich die ersten sexuellen Übergriffe
überwiegend auf Hunde, und zwar mit ca. 67 % auf den Rüden. Von den befragten
Männern gaben 38 % an, dass das „erste Tier“
jemandem gehörte, den sie kannten, 35 % vollzogen ihre sexuellen
Handlungen am eigenen Haustier (pet), 19 % an eigenen/fremden Nutztieren
(farm animal) und 5 % an
Streunern. Drittens Dominanz und Sadismus. In sadistischen Akten erfolgt die sexuelle
Befriedigung/Erregung des Täters durch die absichtliche Schmerzzufügung bzw.
Tötung des Opfers. Das Ausleben der eigenen Machtgefühle (Dominanz) in
Verbindung mit sexuellen Übergriffen auf Tiere kann u.a. mit der Erniedrigung
menschlicher Opfer verbunden sein. So werden z.B. im Rahmen der Häuslichen
Gewalt Frauen und Kinder zum sexuellen Missbrauch des Haustieres
gezwungen. Möglich ist jedoch auch, dass der Täter das Tier als
Machtdemonstration und Einschüchterungsversuch vor den Augen seiner
Partnerin/seinem Kind missbraucht. Ebenfalls dokumentiert sind Vorkommnisse
unter gleichaltrigen Kindern oder Jugendlichen, bei denen einzelne einer
Gruppe zum Vollzug sexuelle Handlungen mit Tieren genötigt werden. Beetz, A. (2002): Love, Violence, and Sexuality in
Relationships between Humans and Animals. Aachen. MILETSKI, H. (2002): Understanding Bestiality and
Zoophilia. Bethesda. ADAMS, C. (1995): Bestiality: The Unmentioned Abuse.
The Animals' Agenda, Volume 15, Number 6, pp 29-31. Wie viele
Menschen missbrauchen Tiere sexuell? Diese Frage wird immer wieder gestellt! Und zwar im wesentlichen - grob unterteilt - von zwei Personengruppen. Beide Gruppen zeigen, wenn auch aus gänzlich unterschiedlichen Blickwinkeln, ein Interesse an der zahlenmäßigen Erfassung. In erster Linie sind es einerseits Sexualforscher, Journalisten und Politiker und andererseits jener besondere Personenkreis der Missbrauchenden, der nach gesellschaftlicher Anerkennung seiner Handlungen strebt. Das quantitative Interesse dieser letzten Gruppe kann kurz und zutreffend durch die zusammengefasste Wiedergabe der an unsere VTL-Redaktion gerichteten Inhalte charakterisiert werden: „Wir sind ja schon so viele und werden jeden Tag mehr! Ihr Tierschützer könnt uns gar nichts!“ Für die vom Missbrauch ihrer Tiere betroffenen Tierhalter/innen, aber auch für jene Mitmenschen, die sich in das einzelne Opfer einfühlen, ist die „befriedigende“ Beantwortung dieser Frage von nur geringer Bedeutung. Geht es diesen Menschen doch vorrangig um die Perspektive des Opfers, und zwar verbunden mit der Erkenntnis, dass dieses eine missbrauchte Tier, dieser eine Rüde, diese eine Stute, bereits eine/r zuviel gewesen sei. Wie dem auch sei, genaue Angaben über die Zahl der Menschen, die Tiere zur Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse missbrauchen, fehlen. Und zwar aus den folgenden Gründen: Erstens kann das missbrauchte Tier seinen Angreifer verbal nicht benennen. Es kann nicht auf ihn zeigen, ihn nicht beschuldigen, den Übergriff selbst nicht zur Anzeige und damit auch nicht aktenkundig werden lassen. Zweitens können durch die heutige Rechtslage nur jene Übergriffe statistisch erfasst werden, bei denen tatsächlich eine Verurteilung des Täters nach Paragraph 17 Tierschutzgesetz erfolgte. Doch selbst die zentrale Erfassung dieser Fälle erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Fälle, die nach Ansicht und Augenschein der Polizei und Staatsanwaltschaft als „harmlos“ eingestuft wurden, werden nicht weiter verfolgt. Oftmals bleibt es der Initiative des betroffenen Tierhalters überlassen, einen Tierarzt zu rufen sowie sich z.B. durch einen Anwalt beraten zu lassen und trotz der extrem geringen Erfolgsaussichten eine Anzeige wegen Tierquälerei und ggf. auch Hausfriedensbruch zu erstatten. Tatsächlich sind den zuständigen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaften, Veterinärämtern) aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage oftmals die Hände gebunden. Denn nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ dürfen die Missbrauchenden, sofern sie das Opfer nicht nachweislich erheblich verletzt oder getötet haben, keiner Strafverfolgung ausgesetzt werden. Dennoch läßt sich feststellen, dass der den Ermittlungsbehörden noch verbleibende Handlungsspielraum unterschiedlich genutzt werden kann und faktisch auch unterschiedlich genutzt wird.
Drittens sind „Sexualdelikte“ grundsätzlich mit einer hohen Dunkelziffer behaftet. Der Missbrauch in den eigenen vier Wänden, am eigenen Tier, wird, wenn überhaupt, dann zufällig, z.B. durch Familienangehörige, Freunde etc., entdeckt. Verhaltensauffälligkeiten der missbrauchten Tiere werden durch andere fehlinterpretiert, Verdachtsmomente werden oftmals nach der Devise „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“ ignoriert. Doch selbst der zweifelnde „Mitwisser“ wird nach Kenntnis der Rechtslage oftmals entmutigt, rechtliche Schritte gegen den Missbrauchenden zu initiieren. Viertens liegt es in der Regel nicht im Interesse der Missbrauchenden, ihre sexuellen Übergriffe öffentlich darzustellen. Zum einen befürchten sie Repressalien seitens des persönlichen und beruflichen Umfelds, da Sodomie hierzulande zwar legal, aber dennoch oft als grenzverletzendes Verhalten wahrgenommen wird. Zum anderen fürchten viele Missbrauchenden die öffentliche Aufmerksamkeit, weil - wie beispielsweise im US-Staat Maine geschehen - ein Outing den Gesetzgeber möglicherweise veranlassen könnte, eine Verbotsregelung zu verankern. Die vereinzelten Ausnahmen hinsichtlich des Outings in Deutschland lassen sich von jedermann auf den pro-sodomitischen Webseiten finden.
Fünftens gab und gibt es in Deutschland keine umfassenden statistischen Untersuchungen, die Aufschluss über sexuelle Missbrauchshandlungen an Tieren in der Gesamtbevölkerung zum Gegenstand haben. Zusammenfassend läßt sich sagen, dass heute über die Anzahl der Personen, die sexuelle Handlungen mit Tieren vollziehen nur spekuliert werden kann. Um dennoch einen – wenn auch nur begrenzten – Eindruck zu erhalten, bietet sich die Recherche im Internet an. Nach Eingabe der Suchbegriffe wie Hundesex, Zoophilie oder Bestiality öffnen sich zig-tausend einschlägiger Webseiten. Gefunden werden Angebote der kommerziellen Tierpornographie, Tauschbörsen privater Anbieter („Zuhälter“), frei zugängliche Anleitungen zum sexuellen Tiermissbrauch, Chats, Foren, Kontaktanzeigen, Tierbordelle usw.
Wie viele
Tiere werden sexuell missbraucht? Grundsätzlich gilt, dass die Zahl der Missbrauchenden keinen Rückschluss auf die Anzahl der Missbrauchsopfer zuläßt. Presseberichte über sexuelle Übergriffe an einzelnen Tieren, die im Regelfall auf die Erwähnung im Lokalteil beschränkt bleiben, überwiegen. Sie hinterlassen beim Leser oftmals unwillkürlich den Eindruck des bloßen Einzelfalls. Außerdem erscheint die Täter-Opfer-Beziehung, und zwar bedingt durch die Darstellung innerhalb dieser Berichte, in einem 1:1 Verhältnis. Anders verhält es sich bei sogenannten „Seriendelikten“, die regelmäßig überregionale Aufmerksamkeit erregen, sofern die Übergriffe mit besonders schwerwiegenden Verletzungen der betroffenen Tiere verbunden sind. Doch auch die hier benannte Zahl der Opfer wird vom Leser zumeist als vollständige Erfassung der Realität verstanden. Unbeachtet, weil unerwähnt, bleibt die Tatsache, dass diese Zahlen sich ausschließlich auf die dem Täter auch eindeutig nachweisbaren Übergriffe beziehen können.
Bei kritischer Hinterfragung dieser Presseberichte, stellt sich die Frage nach der individuellen Dunkelziffer einzelner Täter. Einigen Aufschluss geben hier die Studien der amerikanischen Psychologin Hani Miletski.
Im Rahmen der freiwilligen Internetbefragung durch Miletski an der Personen teilnahmen, die sexuelle Handlungen mit Tieren vollziehen, wurde den Teilnehmern die Frage nach der Anzahl der Tiere gestellt. Jeder einzelne der 82 Männer und 11 Frauen sollte angeben, an wie vielen verschiedenen Tieren er/sie bis jetzt, d.h. bis zum Zeitpunkt der Befragung, sexuelle Praktiken vollzogen hatten. Unter den 80 Männern, die diese Frage beantworteten, befand sich lediglich eine Person, die „nur“ von einem Tier berichtete. 5 Männer berichteten von 11 Missbrauchsopfern. Im Durchschnitt, d.h. pro männlichem Teilnehmer, waren 71,27 (in Worten: einundsiebzig) verschiedene Tiere durch sexuelle Akte betroffen. Der Durchschnitt der weiblichen Teilnehmer lag niedriger, und zwar bei 9,55 Tieren. Da sich diese Frage über die gesamte Lebenszeit der Teilnehmer bis zur Internetbefragung erstreckt, das Alter der Befragten und damit auch der „Betätigungszeitraum“ jedoch erheblich variiert, wurden die Teilnehmer ebenfalls gefragt, wie viele verschiedene Tiere innerhalb des einen Jahres vor dieser Befragung betroffen waren. Der Durchschnitt bei den männlichen Teilnehmern lag bei 6,95 Tieren, d.h. pro männlicher Person waren knapp 7 verschiedene Tiere betroffen, und zwar innerhalb von 12 Monaten; bei den weiblichen Teilnehmern waren es im selben Zeitraum 1,73 Tiere pro Person. Bei der Interpretation der Durchschnittswerte von 6,95 bzw. 1,73 betroffenen Tieren ist zu beachten, dass 14 Männer (81 beantworteten diese Frage) und 2 Frauen (11 beantworteten die Frage) innerhalb des einen Jahres vor der Internetbefragung keine sexuellen Handlungen vollzogen hatten.
In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass innerhalb dieses einen Jahres ca. 582 (in Worten: fünfhundertzweiundachtzig) Tiere sexuellen Praktiken allein durch diesen Personenkreis ( = 76 Personen; [92 minus 16]) ausgesetzt waren. Insgesamt berichteten 91 Personen (= 80 Männer und 11 Frauen) von 5807 verschiedenen Tieren, an und mit denen sie persönlich bis zum Zeitpunkt der Internetbefragung sexuelle Handlungen vollzogen hatten.
Auf die Frage an die Teilnehmer, ob sie jemals unfreiwillig durch Dritte (z.B. Familienangehörige, Freunde, Polizei) „entdeckt“ wurden, bejahten dies 33 % (=27) der Männer und 18 % (= 2) der Frauen. Von den 27 Männern gaben 16 an, dass sie nur „einmal“ entdeckt wurden. Hinsichtlich der strafrechtlichen Folgen der Entdeckung ergab sich, dass insgesamt 2 Männer verhaftet wurden und einer von ihnen zu 30 Tagen Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt wurde (Anmerkung: Sodomie ist in 35 US-Staaten strafbelegt, doch in welchem Land diese Verurteilung stattfand, geht aus der Studie nicht hervor). Ein weiterer Mann (deutscher Teilnehmer an der Studie) berichtet von der Beschlagnahmung seines Computer aufgrund des Verdachts der Verbreitung von Tierpornographie. Eine Frau berichtete, dass sie zwar nicht wegen Sodomie verhaftet und strafrechtlich verfolgt wurde, behörderlicherseits jedoch um das Sorgerecht für ihre Kinder fürchten mußte. Ob die Presse von diesen 2 bzw. 4 Fällen berichtete, bleibt in der Studie unerwähnt. Zusammenfassend läßt sich sagen, dass die genaue Zahl der in Deutschland missbrauchten Tiere nicht bekannt ist. Dass diese Zahl jedoch – betrachtet man die hier zitierten Umfrageergebnisse - bei aller Wahrscheinlichkeit bei weitem höher liegt als die sporadisch veröffentlichten Presseberichte über sexuelle Übergriffe vermuten lassen. Anzumerken ist ferner, dass die hier erwähnten Zahlen von 582 bzw. 5807 verschiedenen Tieren sich allein aus der Perspektive des Einzeltäters ergeben. Gruppenvergewaltigungen einzelner Tiere bzw. der wiederholte Übergriff auf ein und dasselbe Tier durch unterschiedliche Täter verringern jedoch das Gesamtvorkommen an Missbrauchsopfern. Die Wahrscheinlichkeit dieser Verhaltensweisen ist allerdings hoch, da sich einzelne Täter aufgrund der Organisiertheit im Internet kennen. Die amerikanischen Soziologen Williams & Weinberg bestätigen ein Treffen mit 28 Personen auf einem Pferdehof (horse farm), an dem sie selbst im Rahmen ihrer Feldforschung teilnahmen und sich dort Missbrauchshandlungen an unterschiedlichen Tieren durch die Anwesenden demonstrieren ließen. Im Juli 2005 geriet in der Region Enumclaw im Bundesstaat Washington ein Bauernhof ins Visier polizeilicher Ermittlungstätigkeit. Bekannt durch Internet Chaträume diente dieser Hof als Treffpunkt und Tatort.
MILETSKI, H. (2002): Understanding Bestiality and
Zoophilia. Bethesda. WILLIAMS,
C.J., WEINBERG, M.S. (2003): Zoophila in Men: A Study of Sexual Interests in
Animals. In: Archives of Sexual Behavior, Vol. 32, No. 6, December 2003, S.
523-535. Zuletzt bearbeitet: 19. August 2005 |