Rückseite des Flugblatts*. Herausgegeber: Menschen
für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Sexueller
Missbrauch von Tieren
Hinter vorgehaltener Hand wird es weiter
erzählt: Irgend jemand soll tatsächlich mit Tieren …! Ernst werden diese Vorfälle nur selten
genommen. Zu abwegig erscheint der Gedanke, dass es sich um mehr handeln könnte als
um vereinzelte menschliche Entgleisungen. Doch seit Jahren dehnt sich der sexuelle
Missbrauch von Tieren ungehindert aus. Sexueller Missbrauch von Tieren ist in
Deutschland nicht verboten. Jeder kann seine sexuellen Bedürfnisse straflos am Tier ausleben. Denn das Recht der Tiere beginnt heute erst dort,
wo der Mensch ihnen ›erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden‹ zufügt. Sind diese nicht eindeutig beweisbar, so liegt kein Verstoß
gegen das Tierschutzgesetz vor. Der sexuelle
Übergriff selbst kann nach dem Grundsatz ›Keine Strafe ohne Gesetz‹ nicht geahndet werden. Organisierter Missbrauch Während noch immer die irrige Vorstellung vom bloßen Einzelfall vorherrscht, entwickelt sich
im Schatten des gesellschaftlichen Sodomie-Tabus der organisierte Missbrauch. Auf kommerziellen und privaten Internet-Seiten wird das Tier zum begehrten Sexualobjekt. Längst schon sind die Anleitungen zum sexuellen Übergriff auf Hund und Pferd nur einen Mausklick entfernt. Deckmantel ›wahre Tierliebe‹ Schutzlos müssen die Tiere das immer
gegenwärtige Verletzungsrisiko ertragen. Ihre Abhängigkeit und ihr Vertrauen zum Menschen, ihre stumme Ohnmacht werden zur willkommenen Chance. Denn es sind die friedfertigen, leicht verfügbaren Haustiere, die es in der
Regel trifft. Die Ponystute auf der abgelegenen Koppel, der Schäferhundrüde aus dem Tierheim, aber auch Katzen, Kaninchen und Hühner sind nicht sicher. Was für ein Huhn mit
Sicherheit tödlich endet, kann für einen Hund oder Pferd durchaus jahrelanges Leiden unter dem Deckmantel ›wahrer Tierliebe‹ bedeuten. Verhaltensstörungen sind oft die Folge. Gefordert: Gesetzesänderung Der Gesetzgeber muss sich endlich der Realität und seiner Verpflichtung für den seit 2002 im Grundgesetz verankerten ethischen Tierschutz stellen. Sexuelle Handlungen mit Tieren müssen als Missbrauch anerkannt, durch das Tierschutzgesetz verboten und mit Strafe belegt werden. T I E R R E C H T E A K T U E L L * leicht gekürzt 28.02.05 |