Rückseite des Flugblatts*. Herausgegeber: Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

 

Internet: www. tierrechte.de

 

Sexueller Missbrauch von Tieren

 

 

Hinter vorgehaltener Hand wird es weiter erzählt: Irgend jemand soll tatsächlich mit Tieren …!

Ernst werden diese Vorfälle nur selten genommen. Zu abwegig erscheint der Gedanke,

dass es sich um mehr handeln könnte als um vereinzelte menschliche Entgleisungen. Doch

seit Jahren dehnt sich der sexuelle Missbrauch von Tieren ungehindert aus.

 

Sexueller Missbrauch von Tieren ist in Deutschland

nicht verboten. Jeder kann seine sexuellen

Bedürfnisse straflos am Tier ausleben. Denn

das Recht der Tiere beginnt heute erst dort, wo

der Mensch ihnen ›erhebliche Schmerzen,

Leiden oder Schäden‹ zufügt. Sind diese nicht

eindeutig beweisbar, so liegt kein Verstoß gegen

das Tierschutzgesetz vor. Der sexuelle Übergriff

selbst kann nach dem Grundsatz ›Keine

Strafe ohne Gesetz‹ nicht geahndet werden.

 

Organisierter Missbrauch

Während noch immer die irrige Vorstellung vom

bloßen Einzelfall vorherrscht, entwickelt sich im

Schatten des gesellschaftlichen Sodomie-Tabus

der organisierte Missbrauch. Auf kommerziellen

und privaten Internet-Seiten wird das Tier

zum begehrten Sexualobjekt. Längst schon sind

die Anleitungen zum sexuellen Übergriff auf

Hund und Pferd nur einen Mausklick entfernt.

 

Deckmantel ›wahre Tierliebe‹

Schutzlos müssen die Tiere das immer gegenwärtige

Verletzungsrisiko ertragen. Ihre Abhängigkeit

und ihr Vertrauen zum Menschen,

ihre stumme Ohnmacht werden zur willkommenen

Chance. Denn es sind die friedfertigen,

leicht verfügbaren Haustiere, die es in der Regel

trifft. Die Ponystute auf der abgelegenen

Koppel, der Schäferhundrüde aus dem Tierheim,

aber auch Katzen, Kaninchen und Hühner

sind nicht sicher. Was für ein Huhn mit Sicherheit

tödlich endet, kann für einen Hund

oder Pferd durchaus jahrelanges Leiden unter

dem Deckmantel ›wahrer Tierliebe‹ bedeuten.

Verhaltensstörungen sind oft die Folge.

 

Gefordert: Gesetzesänderung

Der Gesetzgeber muss sich endlich der

Realität und seiner Verpflichtung

für den seit 2002 im Grundgesetz verankerten

ethischen Tierschutz stellen.

Sexuelle Handlungen mit Tieren müssen

als Missbrauch anerkannt, durch

das Tierschutzgesetz verboten und mit

Strafe belegt werden.

T I E R R E C H T E A K T U E L L

     * leicht gekürzt

 

 

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28.02.05