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Saarbrücken, den 14. Februar 2006 Hund als Werkzeug zur Vergewaltigung missbraucht Am Montag, den 13. Januar 2006 verurteilte
die Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken einen 33jährigen Mann zu
siebeneinhalb Jahren Gefängnis wegen Vergewaltigung. Da eine Fluchtgefahr
nicht bejaht wurde, ist der Mann noch auf freiem Fuß. Das Gericht hielt es für
erwiesen, dass der Angeklagte im Mai 2004 seinen Hund dazu benutzte, um eine 44jährige Frau in
seiner Wohnung zu vergewaltigen. Ungeklärt blieb, ob noch andere Personen an
der Tat beteiligt waren, da die zum Tatzeitpunkt stark alkoholisierte Frau
sich nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern konnte. Objektive Tatsachen und
die medizinischen Sachverständigen überzeugten das Gericht, dass die Aussagen
der Frau über den Tathergang zutreffend waren. „Der Antrag der
Staatsanwaltschaft den Hund einzuziehen, wurde vom Richter abgelehnt“,
berichtete Rolf Borkenhagen, Vorsitzender der Menschen für Tierrechte,
Tierversuchsgegner Saar e.V., der während der Urteilverkündung zugegen war.
In einer insgesamt ca. 20 Minuten dauernden Urteilsbegründung wurde u.a.
ausdrücklich klargestellt, dass den Hund, der als „zutraulich“ beschrieben
wird, keine Schuld trifft. Mit Erleichterung wurde diese Einschätzung auch
von TierhalterInnen aufgenommen, die durch die provokante Berichterstattung
in der BILD („Sitzt das wahre Tier auf der Anklagebank?“) eine
weitere Verschärfung und damit Verschlechtung der Lebensbedingungen einzelner
Hunderassen befürchteten. Ergänzender Lesehinweis
>>> Asylantinnen zu Tiersex gezwungen
Geändert: 15.Feb.06 |