Saarbrücken, den 14. Februar 2006

 

Hund als Werkzeug zur Vergewaltigung missbraucht

 

Am Montag, den 13. Januar 2006 verurteilte die Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken einen 33jährigen Mann zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis wegen Vergewaltigung. Da eine Fluchtgefahr nicht bejaht wurde, ist der Mann noch auf freiem Fuß. 

 

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte im Mai 2004 seinen Hund  dazu benutzte, um eine 44jährige Frau in seiner Wohnung zu vergewaltigen. Ungeklärt blieb, ob noch andere Personen an der Tat beteiligt waren, da die zum Tatzeitpunkt stark alkoholisierte Frau sich nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern konnte. Objektive Tatsachen und die medizinischen Sachverständigen überzeugten das Gericht, dass die Aussagen der Frau über den Tathergang zutreffend waren.

 

„Der Antrag der Staatsanwaltschaft den Hund einzuziehen, wurde vom Richter abgelehnt“, berichtete Rolf Borkenhagen, Vorsitzender der Menschen für Tierrechte, Tierversuchsgegner Saar e.V., der während der Urteilverkündung zugegen war. In einer insgesamt ca. 20 Minuten dauernden Urteilsbegründung wurde u.a. ausdrücklich klargestellt, dass den Hund, der als „zutraulich“ beschrieben wird, keine Schuld trifft. Mit Erleichterung wurde diese Einschätzung auch von TierhalterInnen aufgenommen, die durch die provokante Berichterstattung in der BILD („Sitzt das wahre Tier auf der Anklagebank?“) eine weitere Verschärfung und damit Verschlechtung der Lebensbedingungen einzelner Hunderassen befürchteten.

 

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Geändert: 15.Feb.06